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Geheime Gästeliste

Landtag verliert Prozess um Sektempfang für Schwesig

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Landtag zu mehr Transparenz in Sachen steuerfinanzierter Feiern verdonnert. Anlass war eine Feier nach der Wahl von Ministerpräsidentin Schwesig.
Veröffentlicht:31.05.2021, 14:30

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Das Schweriner Verwaltungsgericht hat laut der Initiative „FragDenStaat” entschieden, dass die Gästeliste einer Feier nach der Wahl Manuela Schwesigs (SPD) zur Ministerpräsidentin herausgegeben werden muss. Schwesig war im Juli 2017 gewählt worden.

Ein Kläger hatte beantragt, die Landtagsverwaltung zu verpflichten, diese Liste herauszugeben. Dabei berief er sich auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns. Er steht der Initiative „FragDenStaat” nahe, die mit zahlreichen Anfragen an öffentliche Stellen für mehr Transparenz sorgen will.

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131 schriftliche Einladungen

Der Landtag hatte das Anliegen des Klägers zuvor aus Datenschutzgründen abgelehnt. Es sei zu aufwendig, die Gäste zu fragen, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen oder nicht. Wie „FragDenStaat” auf seiner Homepage mitteilte, sei währende der Verhandlung jedoch deutlich geworden, „dass von den 131 schriftlichen Einladungen zum Sekt-Empfang 71 an Landtagsabgeordneten und weitere 50 an bekannte Institutionen des Landes, deren Daten ohnehin herausgegeben werden müssen. Nur zehn Freunde, Bekannte und politische Wegbegleiter des Ex-Ministerpräsidenten Erwin Sellering und Schwesigs müssen also von der Landtagsverwaltung gefragt werden.”

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Zudem habe es, so ein weiterer Einwand des Landtages vor der Verhandlung, neben schriftlichen Einladungen seitens der Landtagspräsidentin auch unmittelbar nach der Wahl Manuela Schwesigs mündliche gegeben, bei denen nicht festgehalten worden sei, wer ihnen folgte. Nach der aktuellen Gerichtsentscheidung muss der Landtag nun jedoch mitteilen, welche Personen und Institutionen zu der Feier eingeladen wurden.