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Neubrandenburger getötet

Barmbeker Messerstecher bittet Opfer um Entschuldigung

Hamburg / Lesedauer: 2 min

Die Anklage ist überzeugt: Der Messerstecher von Barmbek hatte einen islamistischen Hintergrund – und fordert lebenslange Haft. Der Palästinenser zeigte derweil erstmals Reue.
Veröffentlicht:19.02.2018, 10:43
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Nach der tödlichen Messerattacke in einem Hamburger Supermarkt hat die Bundesanwaltschaft am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmaßlich islamistischen Angeklagten gefordert. Es sei zudem die besondere Schwere der Schuld festzustellen, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Yasemin Tüz, am Montag, vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

Der heute 27 Jahre alte Palästinenser Ahmad A. habe sich des Mordes sowie versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht. Die Tat sei islamistisch motiviert gewesen.

Wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Derweil hat der Angeklagte am Montag erstmals Reue gezeigt. „Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen. Alles, was ich tun kann, ist Sie um Entschuldigung zu bitten und zu hoffen, dass Sie mir verzeihen“, sagte der 27-jährige Ahmad A. im sogenannten letzten Wort zu den Opfern und ihren Familien. „Ich habe von der letzten Zeit gelernt, dass der Mensch nicht das Recht hat, ein Leben zu beenden, ganz egal wie die Umstände sind.“

Vorfall sei „Gottes Wille” gewesen

Der abgelehnte Asylbewerber hatte bei Prozessauftakt in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung gestanden, am 28. Juli 2017 in einer Edeka-Filiale im Stadtteil Barmbek einen 50-Jährigen an einem Getränkeautomat erstochen und einen weiteren Kunden an der Fleischtheke schwer verletzt zu haben. Abschließend rannte er auf die belebte Einkaufsstraße „Fuhle“ und verletzte fünf weitere Menschen.

Der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Leygraf hält den 27-Jährigen für voll schuldfähig. Ahmad A. leide weder an einer psychischen Erkrankung noch habe er bei seiner Tat unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden. Der Angeklagte habe ihm gesagt, „der Vorfall“ sei nicht seine eigene Entscheidung, sondern Gottes Wille gewesen, erklärte Leygraf.