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Volksverhetzung

LKA schlug 23 Mal Musik zur Indizierung vor

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Meist ging es um „NS-verherrlichende, volksverhetzende, antisemitische und gewaltverherrlichende Inhalte”, wenn Ermittler des Landeskriminalamtes bedenkliche Musik an die Bundesprüfstelle weitergeleitet haben.
Veröffentlicht:21.02.2019, 17:12
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Das Landeskriminalamt (LKA) hat in den vergangenen zwei Jahren 23 Mal Musik an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (Bpjm) gemeldet und eine Indizierung angeregt.

Dabei sei es meist um „NS-verherrlichende, volksverhetzende, antisemitische und gewaltverherrlichende Inhalte” gegangen, die regelmäßig auch gegen Gesetze verstießen, teilte das LKA am Donnerstag mit. Indizierte Medien dürfen Minderjährigen nicht verkauft, verliehen oder anders zugänglich gemacht werden, außerdem darf für sie nicht geworben werden.

Propaganda für Waffen-SS

In den vom LKA angeregten Fällen sei es unter anderem um die Glorifizierung des Zweiten Weltkriegs und Propaganda für verfassungswidrige Organisationen wie etwa die Waffen-SS gegangen, um Volksverhetzung oder die Darstellung von Gewalt in verbotenem Ausmaß. Bislang seien gut die Hälfte der Anregungen tatsächlich umgesetzt worden, in zwei Fällen sei eine Indizierung abgelehnt worden, bestätigte ein Bpjm-Sprecher. Bei den restlichen Fällen laufe das Verfahren noch.

Mehr als 200 solcher Anregungen haben LKA-Ermittler nach eigenen Angaben in den vergangenen 20 Jahren übermittelt. Zuvor hören und analysieren die Beamten die Songtexte und prüfen die Booklets. Gefunden werden die Datenträger meist bei Durchsuchungen, aber auch Übergaben von Sozialarbeitern, Eltern oder Trainern gebe es.

Anders als das LKA können die Landesjugendbehörden bei der Bpjm eine Indizierung auch beantragen. Davon hat nach Aussage des Bpjm-Sprechers aber keine Landesbehörde aus MV Gebrauch gemacht.