StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernGleichstellung ist keine Sache für Männer

Gericht hat entschieden

Gleichstellung ist keine Sache für Männer

Greifswald / Lesedauer: 2 min

Ein Mann hatte in Greifswald geklagt, weil nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und wählen können. Das Verfassungsgericht wies die Beschwerde zurück.
Veröffentlicht:10.10.2017, 13:18
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Das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungskonform. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies am Dienstag die Beschwerde eines Landesbeamten als unbegründet zurück.

Der Mann hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert. Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen seien noch immer strukturell benachteiligt.

Chancengleichheit für Frauen

Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele. Das Gleichstellungsgesetz sei in erster Linien noch immer auf die Frauenförderung ausgerichtet.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren sorgfältig zu beobachten. Die Entscheidung fiel mehrheitlich, aber nicht einstimmig. Verfassungsrichter Hans Josef Brinkmann vertrat eine abweichende Meinung.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Der Kläger Wolfgang Leist, als Landesbeamter beim Bürgerbeauftragten tätig, reagierte enttäuscht. „Ich werde weiter von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten, die ich nicht wählen darf.“ Gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffe Männer im gleichen Maße wie Frauen, sagte er. Die Richter hatten in ihrem Urteil deutlich gemacht, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur ein Teilbereich der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten sei.