StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernMehr als 40 Gefangene in MV hoffen auf Begnadigung

Vorzeitige Haftentlassung

Mehr als 40 Gefangene in MV hoffen auf Begnadigung

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Von den knapp 1100 Gefangenen in MV haben mehr als 40 einen Antrag auf die sogenannte Weihnachtsamnestie gestellt. Die Bedingungen dafür sind streng.
Veröffentlicht:09.11.2021, 10:50

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Mehr als 40 Gefangene in Mecklenburg-Vorpommern hoffen in diesem Jahr auf die Weihnachtsamnestie und damit eine Verkürzung ihrer Haftstrafe. Bislang seien 43 Anträge eingegangen, teilte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mit. In 15 Fällen sei bisher zugestimmt worden. „Es stehen aber noch einige Entscheidungen aus.” In den Justizvollzugsanstalten Stralsund, Bützow, Waldeck und Neustrelitz sind den Angaben zufolge derzeit knapp 1100 Menschen inhaftiert.

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Hoffmeister betonte: „Die Anforderungen für eine Begnadigung zum Weihnachtsfest sind streng. Jährlich sind es in der Regel ein bis zwei Prozent aller Inhaftierten in Mecklenburg-Vorpommern, die von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren.” Sie solle insbesondere dazu dienen, vor den Feiertagen noch Termine für notwendige Behördengänge zu organisieren, um einen reibungslosen Übergang nach der Haft zurück in den Alltag zu gewährleisten.

„Natürlich ist immer auch die Hoffnung damit verbunden, dass die Gefangenen im Kreise der Familie einen neuen Lebensabschnitt ohne weitere Straftaten beginnen”, sagte die scheidende Ministerin. Dem künftigen rot-roten Kabinett wird die CDU-Politikerin nicht angehören. Ob einer der bisher begnadigten Gefangenen erneut straffällig wurde, ist im Justizministerium allerdings nicht bekannt. Jedoch, so ein Sprecher auf Nordkurier-Anfrage, wäre dies mit Sicherheit vermerkt, sollte der Betroffene versuchen, wieder eine Amnestie zu beantragen.

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Für die Weihnachtsamnestie infrage kommen laut Hoffmeister Gefangene mit Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen unter zwei Jahren. Sie können vorzeitig aus der Haft entlassen werden, wenn sie sich während der Haftzeit nichts zuschulden kommen ließen und zwischen dem 25. November 2021 und dem 6. Januar 2022 ohnehin entlassen würden. Die Anträge der Gefangenen würden durch die zuständigen Gnadenbehörden genau geprüft, so die Ministerin. Die vorzeitigen Entlassungen beginnen demnach am 24. November.

Die Zahl der Begnadigungen zu Weihnachten variiert von Jahr zu Jahr. 2018 waren so 21 Gefangene vorzeitig entlassen worden, im Jahr darauf 14, im Jahr 2020 nur acht. „Im vergangenen Jahr waren in den Justizvollzugsanstalten des Landes weniger Gefangene untergebracht, es gab auch weniger Anträge auf Weihnachtsbegnadigung”, erklärte ein Ministeriumssprecher. In der Corona-Pandemie war die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und kurzen Haftstrafen ausgesetzt worden. Die Zahl der Straf- und Untersuchungsgefangenen in den Anstalten sank so zeitweise unter 900, wie es hieß. Die Vollstreckungen würden mittlerweile wieder fortgeführt.