StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernMehr als fünf Jahre Gefängnis für Vergewaltigung in Wismar

Landgericht Schwerin

Mehr als fünf Jahre Gefängnis für Vergewaltigung in Wismar

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Ein 38-Jähriger soll im im September 2019 eine 49 Jahre alte Bekannte in seine Wohnung gelockt, misshandelt und vergewaltigt haben. Er sagt: Der Sex war einvernehmlich.
Veröffentlicht:24.04.2020, 21:20
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Wegen einer besonders schweren Vergewaltigung und Körperverletzung hat das Landgericht Schwerin einen 38-jährigen Mann zu fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2019 eine 49 Jahre alte Bekannte unter einem Vorwand in seine Wohnung in Wismar lockte und sie dort missbrauchte. Dabei habe er sie mit einem Messer bedroht, sie geschlagen und getreten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten beantragt. Der Verteidiger wollte einen Freispruch erreichen und kündigte an, das Urteil anzufechten. Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld und behauptete, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Diese Aussagen wertete das Gericht als unglaubwürdig.

Gericht glaubt Schilderungen der Frau

Die Richter hielten vielmehr die Angaben des Opfers für glaubwürdig. Die Frau hatte unmittelbar nach der Tat in der Asylunterkunft, in der sie damals lebte, von dem Vorfall berichtet. Ein Betreuer schaltete daraufhin die Polizei ein. Noch am selben Abend wurde der Angeklagte festgenommen.

In Vernehmungen während der Ermittlungen wie auch bei ihrer nichtöffentlichen Aussage vor Gericht schilderte die 49-Jährige den sexuellen Missbrauch trotz einiger Abweichungen im Detail auf überzeugende Weise, so das Gericht. Sie habe auch keinen Grund gehabt, den Angeklagten mit falschen Vorwürfen zu belasten.

Die Aussagen der Frau wurden von mehreren kleinen Verletzungen gestützt, die ein Rechtsmediziner an ihr festgestellt hatte. Außerdem sicherten die Ermittler an dem vom Täter benutzten Küchenmesser DNA-Spuren der Frau. Zwar wurde das Messer vor der Spurensicherung von einem Polizisten angefasst, der auch Kontakt mit der Geschädigten hatte. Das Gericht schloss jedoch aus, dass die DNA-Spuren auf diesem Umweg an die Klinge gekommen sind.

Dieser Artikel wurde am Freitag, 24. April, um 21.22 Uhr aktualisiert.