StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernMörder von Güstrow sollte seit Jahren abgeschoben werden

Seniorin getötet

Mörder von Güstrow sollte seit Jahren abgeschoben werden

Güstrow / Lesedauer: 4 min

Im September wurde in Güstrow eine Seniorin ermordet – der geständige Täter kommt aus der Ukraine. Details des Falls zeigen Tücken des Asyl-Systems.
Veröffentlicht:17.10.2019, 07:39

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Lorenz Caffier (CDU) hat kein Blatt vor den Mund genommen: „Dieser Fall hat die schlechtestmögliche Entwicklung genommen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister hinter verschlossenen Türen des Innenausschusses. So steht es zumindest im Manuskript seiner Rede, das er dort zu Protokoll gegeben hat – das Dokument liegt dem Nordkurier vor.

Caffier nahm in dem Ausschuss, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, ausführlich Stellung zu den Problemen der Behörden, die letztlich dazu führten, dass der Ukrainer Oleh T. am 19. September in Güstrow brutal eine 79-jährige Frau ermorden konnte. Der taubstumme Mann hat die Tat gestanden. Schon kurz danach war bekannt geworden: Oleh T., der 2015 Asyl in Deutschland beantragte, sollte schon 2017 abgeschoben werden. Doch zuerst scheiterte die Abschiebung, weil T. vor Gericht gegen die Entscheidung vorging und das Verfahren rund zwei Jahre lief. Als das Gericht dann im Frühjahr 2019 entschieden hatte, dass T. das Land verlassen muss, konnten die Behörden ihn trotzdem nicht zurück in die Ukraine bringen: Er hatte keinen Pass mehr und obwohl die deutschen Behörden bei rumänischen Kollegen sogar eine Fotokopie des Passes hatten auftreiben können, war die Ukraine über Monate nicht im Stande, einen neuen Pass für T. auszustellen. Ohne diesen hätte er jedoch nicht in das Land zurückgebracht werden können.

Abschiebehaft war laut Caffier rechtlich unmöglich

Wer die rund sechs A4-Seiten langen Ausführungen des Innenministers zu dem Fall liest, bekommt die Tücken des deutschen Asylsystems in ihrer tragischsten Form vor Augen geführt: Obwohl Oleh T. während der gesamten Zeit zwischen 2015 und 2019 im Landkreis Rostock gemeldet war, hielt er sich währenddessen mehrfach im Ausland auf, etwa in Slowenien und der Schweiz. In beiden Ländern wurde er von der Polizei festgenommen, weil er keine Aufenthaltserlaubnis hatte, und jeweils zurück nach MV gebracht.

Als er 2015 einen Wachmann in seinem Asylbewerberheim biss, kam er zunächst in die Psychiatrie. Später fiel auf, dass er an Tuberkulose erkrankt war, weshalb er zeitweise unter Quarantäne stand und 2018 per Hubschrauber mit Polizei-Begleitung in eine Spezialklinik nach Bayern geflogen wurde. Ab Februar 2018 wurde er insgesamt 36 Mal bei der Polizei auffällig – unter anderem mit Diebstahl, Körperverletzung und Drogen. Ob und wie oft T. deswegen auch rechtskräftig verurteilt wurde, ließ Caffier allerdings offen. Er stellte aber klar: „Die Abschiebehaft kam hier rechtlich offenbar nicht infrage.“ Dies sei rechtlich nur möglich, wenn klar sei, dass die Abschiebung bald erfolgen könne – und das war wegen des fehlenden Passes nicht der Fall.

Entschuldigung kommt bei den Angehörigen nicht an

Für den 15. Mai 2019 hatten die MV-Behörden sogar schon einen Platz für T. in einem Sammel-Abschiebeflug in die Ukraine gebucht. Doch weil sein Pass immer noch nicht da war, blieb sein Platz im Flieger leer und T. in Mecklenburg-Vorpommern. Ende Mai ließ die Ukraine die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern dann wissen, dass T. zunächst in der ukrainischen Botschaft vorgeführt werden müsse, ehe man neue Dokumente für ihn ausstellen könne. Caffier nannte diesen Vorgang ausweislich des Rede-Manuskripts „vollkommen inakzeptabel.“

„Es ist wirklich schrecklich“, heißt es außerdem in Caffiers Ausführungen. Und: „Dieser Fall zeigt leider die Grenzen unseres Rechtsstaats, unserer Verfassung und unserer Rechtsordnung.“ Er könne sich bei den Angehörigen des Opfers im Namen des Staates nur entschuldigen. Ein Satz, den er allerdings nur im Ausschuss sagte – weil dieser nicht öffentlich tagte, dürfte die Entschuldigung des Ministers die Angehörigen nie erreicht haben, wie auf Nordkurier-Anfrage auch das Innenministerium einräumen musste.

Vom Ministerium hieß es auch, dass Caffier inzwischen einen Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geschrieben und darauf gedrungen habe, dass die Bundespolitik mehr Druck auf Länder macht, die bei der Beschaffung von Passersatzpapieren trödeln. Der Brief werde demnächst Gegenstand weiterer Gespräche sein, verspricht das Ministerium.

Bei der Staatsanwaltschaft Rostock gehen indes die Ermittlungen zu dem Fall weiter. Die Behörde rechnet damit, dass das Verfahren in den kommenden Wochen abgeschlossen und anschließend Anklage erhoben werden kann. So lange sitzt Oleh T. weiter in Untersuchungshaft.