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Gerichtsurteil

Mutter tötet ihr Baby – fünfeinhalb Jahre Gefängnis

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Es war einer der größten DNA-Tests in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns: Monatelang suchte die Polizei nach der Mutter eines toten Babys, das Spaziergänger in einem Wäldchen entdeckt hatten. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Veröffentlicht:19.01.2018, 15:33
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Eine 40 Jahre alte Mutter ist wegen der Tötung ihres neugeborenen Kindes Anfang 2015 vom Landgericht Schwerin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hat das Baby nach Überzeugung der Richter unmittelbar nach der Geburt erstickt und in den Gefrierschrank gelegt.

Der Fall sorgte überregional für Schlagzeilen: Im März 2017 – gut zwei Jahre nach der Tat – hatten Spaziergänger die Leiche des Säuglings in einem Wäldchen in der Kleinstadt Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) an der A24 entdeckt. Wochenlang suchte die Polizei vergeblich nach der Mutter des Kindes. 1700 Frauen aus der Region wurden zur Teilnahme an einem Massen-DNA-Test aufgerufen – rund 1200 machten mit, ohne Ergebnis.

Frau hatte die Tat bestritten

Ein anderer DNA-Treffer brachte die Ermittler dann auf die richtige Spur. Aus der DNA des Säuglings schlossen sie auf die DNA des Vaters und schauten in der Datenbank nach passenden Mustern. Etwa ein Dutzend Männer, von denen eine DNA-Probe gespeichert war, kamen in Betracht. Weitere Befragungen und Ermittlungen führten dann zur Mutter.

Die Frau hatte die Tat vor Gericht bestritten und erklärt, das kleine Mädchen sei ohne ihr Zutun gestorben. Der Richter sagte dagegen, die Angeklagte habe einen besonders schutzlosen Menschen vorsätzlich getötet. Allerdings habe sie unter besonderem Stress gestanden, dadurch sei ihre Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Sie wollte demnach das Kind bekommen, aber nicht behalten.

Verteidiger hatte Freispruch beantragt

Die Schwangerschaft hatte sie verheimlicht. Auch der Vater des Kindes, den sie nur gelegentlich sah, sollte nichts davon wissen. Allerdings übernachtete er bei ihr, als Anfang Januar 2015 die Wehen einsetzten und sie das Mädchen in ihrer Küche zur Welt brachte. Nach Ansicht des Gerichts erstickte die Mutter den Säugling aus Angst, die ersten Schreie könnten den Vater wecken und ihn von dem Kind wissen lassen. Um ihre Tat zu verbergen, steckte die Frau die Leiche in zwei Plastiktüten und legte sie in den Tiefkühlschrank.

Die Angeklagte habe spontan gehandelt, sagte der Richter. Obwohl sie in den Monaten vor der Geburt nichts für das Leben des Kindes vorbereitet habe, habe sie dessen Tod nicht geplant. Die Frau hatte ausgesagt, sie sei kurz nach der Geburt in eine Art Ohnmacht gefallen. Als sie zu sich gekommen sei, sei das Kind tot gewesen. Deshalb hatte ihr Verteidiger einen Freispruch beantragt.

Nach Ansicht der Richter gab es keine Anzeichen für einen natürlichen Tod des Kindes. Außerdem sei eine Ohnmacht unwahrscheinlich. Sie hielten es auch für unwahrscheinlich, dass die Mutter das tote Kind im Tiefkühlschrank lagerte, weil sie sich nicht von ihm trennen konnte. Wahrscheinlicher sei, dass sie es dort verstecken wollte. Das Landgericht verurteilte die Frau wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft beantragt.