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Verlängerung Testpflicht

MV hält an Maskenpflicht und 3G-Regel nach dem 20. März fest

Schwerin / Lesedauer: 3 min

„Die Corona-Lage ist brenzlig.” Mit diesen deutlichen Worten reagiert MV-Gesundheitsministerin Drese nun auf die hohen Inzidenzwerte. Bestimmte Lockerungen wird es nicht geben.
Veröffentlicht:14.03.2022, 17:07

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Mecklenburg-Vorpommern wird sich nicht an den ab Sonntag, 20. März, möglichen Lockerungen durch das Bundesinfektionsschutzgesetz beteiligen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte am Montagnachmittag nach einer Sondersitzung des Landeskabinetts, dass MV auch nach dem so genannten Freedom-Day Schutzmaßnahmen brauche. Seit Wochen weist Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Inzidenzwerte aus.

Dies liege nach Ansicht von Professor Emil Reisinger, medizinischer Berater der Landesregierung seit Pandemiebeginn, an der in Mecklenburg-Vorpommern besonders verbreiteten und deutlich infektiöseren Omikron-B2-Variante. Deshalb zeigte sich Reisinger hinsichtlich der bundesweit geplanten Lockerungen auch eher skeptisch.

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Maskenpflicht im Einzelhandel und Innenräumen

Diese Skepsis untermauerte die Ministerin mit weiter geltenden Corona-Regeln, die das Kabinett als Eckpunkte für die nahe Zukunft vereinbart hat. Demnach soll die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen weiterhin gelten. Und auch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen soll weiter ein strenges Test- und Maskenregime angewandt werden. Gleichzeitig kündigte Drese an, dass im Tourismus ebenfalls die Maskenpflicht und die 3-G-Regel Vorschrift sei.

Drese betonte nachdrücklich, dass sie sich aufgrund der „gefährlichen Corona-Situation” weitere gesetzliche Möglichkeiten für Einschränkungen gewünscht hätte. Diese würden aber durch das zum 19. März auslaufende bundesweite Infektionsschutzgesetz zunächst nicht mehr umsetzbar sein.

Hotel-Verband: Absolutes Unverständnis

Allerdings stoßen sowohl Dreses Einschätzung als auch die Beschlüsse der Landesregierung im Tourismus und auch in der Wirtschaft auf Kritik. „Mit absolutem Unverständnis und verärgert nehmen wir die kurzfristig angekündigte Verlängerung der Testpflichten im Gastgewerbe durch die Landesregierung zur Kenntnis”, stellte Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in MV, in einer ersten Reaktion klar.

Noch vor kurzem sei dem Verband zugesagt worden, dass alle tiefgreifenden Maßnahmen ab dem 20. März auch in Mecklenburg Vorpommern fallen sollten und MV nicht wieder Sonderwege gehe. „Testpflicht aber ist für uns und unsere Gäste eine schwerwiegende Maßnahme”, sagte Schwarz. „Nun werden wir wieder mit ansehen müssen, wie unsere Gäste nach Schleswig-Holstein ausweichen.” Für die Clubs und Diskotheken seien die Beschlüsse ebenfalls eine Katastrophe – die Maskenpflicht würde einem erneuten Betriebsverbot gleichkommen, so Schwarz.

Skeptisch äußerte sich auch Sven Müller, Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmerverbände in MV. „Trotz aller Notwendigkeit, auf die Entwicklung der Infektionszahlen in MV reagieren zu müssen, hat die Regierung darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Arbeitgeber auf die neuerlichen Vorgaben auch reagieren können müssen. Diese Erfordernis trifft vor allem für die Branchen zu, die ihre Planung mit längerem Vorlauf verrichten”, meinte Müller, Bund und Land seien immer wieder gefordert, die betroffenen gesellschaftlichen Bereiche so früh als irgend möglich mit einzubeziehen. „Und nicht erst 5 Minuten vor Redaktionsschluss”, kritisierte der Wirtschaftsvertreter.

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