StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernMV-Polizei uneins: Regenbogenflagge nutzen oder nicht?

Nach UEFA-Verbot

MV-Polizei uneins: Regenbogenflagge nutzen oder nicht?

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Nachdem die UEFA verboten hatte, das Münchner Fußballstadion zur EM in den Regenbogenfarben leuchten zu lassen, zeigte auch die Landespolizei in MV Solidarität. Dies könnte nun Konsequenzen haben.
Veröffentlicht:29.07.2021, 18:58
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Der Einsatz der Regenbogenflagge als Symbol der Gleichberechtigung und Vielfalt auf Internetseiten der Landespolizei sorgt in Mecklenburg-Vorpommern für Zündstoff. Während das Polizeipräsidium Neubrandenburg ein Profilbild mit Flagge und Polizeistern der Polizei in Anklam Mitte Juni tolerierte, drohen einem Bericht der „Schweriner Volkszeitung” zufolge einem Beamten in Schwerin dafür personalrechtliche Konsequenzen.

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Nach Ansicht des zuständigen Polizeipräsidiums in Rostock sei mit der Regenbogenflagge als Hintergrund für ein Hoheitszeichen der Landespolizei das Prinzip der politischen Neutralität der Polizei verletzt worden, berichtet das Blatt. Die beiden Posts waren eine Reaktion auf das Verbot der UEFA, das Münchner Fußballstadion zur EM in den Regenbogenfarben leuchten zu lassen.

Landespolizei muss einheitlich auftreten

Eine Sprecherin des Innenministeriums räumte auf Nachfrage ein, dass es in beiden Polizeipräsidien ein unterschiedliches Vorgehen bei der Nutzung und Kombination offizieller hoheitlicher Symbole gebe. „Damit werden wir uns auseinandersetzen müssen, denn die Landespolizei kann bei diesem Thema nur einheitlich auftreten”, betonte sie.

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Zugleich machte die Sprecherin deutlich, dass die Landespolizei konsequent für Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit stehe und stets Ansprechpartner für Opfer von homo- und transphober Gewalt sei. Auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, unter anderem über die sozialen Netzwerke, sei dabei ein wichtiger Schwerpunkt.

Reaktion der Grünen

Die Grünen nahmen den Vorgang zum Anlass, Innenminister Thorsten Renz (CDU) aufzufordern, das Hissen der Regenbogenflagge zu Christopher Street Day-Paraden an öffentlichen Gebäuden zu genehmigen. Die bisherige Weigerung zeige, "dass Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit zumindest noch nicht bis in seine Amtsstube vorgedrungen sind", erklärte die Grünen-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Anne Shepley.

Laut Beflaggungsverordnung sei das Hissen der Regenbogenfahne nicht verboten, stehe aber unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Innenministerium. Schon zum bevorstehenden CSD in Neubrandenburg könne das Ministerium unter Beweis stellen, dass es Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit nicht nur immer wieder beschwöre, sondern auch politisch lebe, sagte Shepley.