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Nach Gerichtsurteil

MV-Regierung muss Corona-Regel ändern

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Ein Gerichtsurteil hat Teile der Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Seit diesem Mittwoch gilt eine neue Regel.
Veröffentlicht:12.01.2022, 05:48

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Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald vom vergangenen Freitag hat die Landesregierung die Berechnung der Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Patienten geändert. Dieser Wert für die Belegung der Intensivbetten ist eines von drei Kriterien des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt.

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Die Landesregierung hatte im Anfang Dezember festgelegt, dass von den etwa 600 Intensivbetten im Land 100 für Corona-Patienten reserviert werden. Die Richter bemängelten, dass die Festlegung dieser Zahl nicht schlüssig begründet wurde.

Neue Berechnungsgröße sind wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten – dieses Kriterium galt auch bis Anfang Dezember. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD): „Ab sofort ist die Warnstufe Rot bei einer Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Patienten von über 15 Prozent erreicht. Um die Dimension deutlich zu machen: ITS-Betten in den Krankenhäusern sind auch im Normalbetrieb immer fast voll belegt.“ Durch Corona stünden laut Drese aber 15 Prozent oder mehr dieser Betten nicht für den Herzinfarkt, den Schlaganfall oder die Hüftoperation zur Verfügung – die Krankenhäuser seien also sehr belastet durch Corona-Patienten und müssen Operationen verschieben.“

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Kürzere Isolationszeiten

Das Landeskabinett hat am Dienstag zudem den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Verkürzung der Isolationszeiten bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden.

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Die vorgesehenen ähnlich verkürzten Fristen für Kontaktpersonen werden ebenso wie die Aufhebung der Quarantäne für Geboosterte voraussichtlich am Freitag von Bundestag und Bundesrat geregelt.

„Diese neuen Fristen sind möglich, da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Omikron-Variante im Vergleich zu den bislang kursierenden Varianten eine deutlich kürzere Generationszeit zeigen. Daraus kann auf einen früheren Schwerpunkt der Inkubationszeit geschlossen werden“, betonte Drese.

Sofort ohne Test ins Restaurant

Und noch etwas änderte das Landeskabinett. Ab sofort entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung. Bisher galt eine Übergangszeit von 14 Tagen. „Eine Person, die geboostert ist, kann damit sofort ohne Test ein Restaurant oder Fitnessstudio besuchen“, sagte die Ministerin.

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