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Maskenpflicht aufgehoben

MV-Schüler können nach harten Corona-Monaten durchatmen

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Die Maskenpflicht im Unterricht ist aufgehoben. Auch schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen sind unter Auflagen wieder mit bis zu 600 Personen möglich.
Veröffentlicht:09.06.2021, 10:14

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Lange herbeigesehnt, jetzt ist es soweit: Seit Mittwoch ist in Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben. Auf den Schulhöfen sind die Masken seit dem 1. Juni nicht mehr notwendig. Die Schüler und Lehrer in MV müssen eine Mund-Nasen-Bedeckungen nur noch in den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude tragen.

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Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) sagte dazu: „Die Landesinzidenz liegt unter 10. Schülerinnen und Schüler haben aktiv mitgeholfen, das Virus zu bekämpfen und damit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Inzidenzzahlen so gut dasteht, wie kein anderes Bundesland. Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten alle Regeln eingehalten und viele Entbehrungen hingenommen. Sie haben es sich verdient, dass wieder mehr Normalität in die Schulen einzieht.“

Diese Normalität wird allerdings in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien nochmal zurückgefahren. Denn für diese Zeit wird die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nochmals eingeführt. Dies sei notwendig, um die Risiken, die durch Reiserückkehrende entstehen könnten, weitestgehend zu vermeiden, teilte das Bildungsministerium mit.

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Ziel sei es, den täglichen Unterricht in Präsenz im neuen Schuljahr langfristig abzusichern. Dafür werde der Schulstart für zwei Wochen mit Tests und Masken begleitet. Danach soll die Maskenpflicht wieder aufgehoben werden, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt.

Regeln für Abschlussfeiern in der Schule

Auch die Corona-Regeln für schulische Abschlussfeiern werden weiter gelockert: Ab Freitag, 11. Juni, sind schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen mit bis zu 600 Personen im Außen- und bis zu 200 Personen im Innenbereich erlaubt.

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Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Außenbereich, die als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, gelten eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde sowie folgende Auflagen:

  • bis zu 600 Personen im Freien / 200 Personen in geschlossenen Räumen
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (zum Beispiel Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Testpflicht entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist am Sitzplatz aufgehoben

Im Innenbereich gelten ebenfalls eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde sowie die oben genannten Auflagen. Allerdings sind nur bis zu 200 Personen in Gebäuden erlaubt und es besteht eine Testpflicht. Neben den Veranstaltungsregelungen der Corona-Landesverordnung sind zudem die Hygienebestimmungen – die sogenannten AHA+L-Regeln – sowie der Hygieneplan des Veranstaltungsortes weiterhin einzuhalten.

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Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt über die konkrete Gestaltung der Schulentlassungen informiert werden. Über die abgestimmten Planungen ist anschließend noch die jeweilige Schulaufsicht in Kenntnis zu setzen.

Private Veranstaltungen und Abi-Feiern

Alle anderen Veranstaltungen, die nicht durch die Schulleitung oder eine von dieser autorisierten Person, die der Schule angehört, organisiert werden, sind als private Veranstaltungen einzustufen und unterliegen deutlich strengeren Regelungen in der Verordnung.

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Ab dem 11. Juni 2021 sind auch gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen möglich. Dort ist auch das Tanzen erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gewerblich organisierte private Abi-Feiern.