Das Landgericht Schwerin hat am Donnerstag Mecklenburg-Vorpommerns Finanzstaatssekretär Peter Bäumer (parteilos) vom Vorwurf der Verleitung zur schweren Untreue freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 54-Jährigen angeklagt, im Jahr 2004 als Beamter des Ministeriums einen Finanzamtsleiter angewiesen zu haben, einem Unternehmen rechtswidrig eine Investitionszulage von 9251 Euro zu gewähren. Am Ende der Beweisaufnahme war die Staatsanwaltschaft davon abgerückt und hatte wie die Verteidigung einen Freispruch beantragt.
Bundesgerichtshof entschied ersten Fall
Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Bäumers Freispruch vom Vorwurf der Untreue in einem anderen Fall bestätigt. Die Anklagebehörde hatte Bäumer vorgeworfen, in früherer Funktion in den Jahren 2003 bis 2005 Finanzämter im Land angewiesen zu haben, falsche Kerngebietsbescheinigungen von Kommunen zugunsten von Bauherren grundsätzlich anzuerkennen.
Laut Anklage entstand durch unberechtigte Fördermittelvergabe ein Schaden von mindestens 1,2 Millionen Euro. Das Landgericht Schwerin hatte Bäumer sowie einen mitangeklagten Mitarbeiter der Finanzverwaltung im März 2015 aber unter Hinweis auf unklare Bestimmungen im Investitionszulagengesetz von 1999 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof folgte dann der Rechtsauffassung der Schweriner Richter.