StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernMV will Rehabilitierung von DDR-Heimkindern erleichtern

Neue Initiative im Bundesrat

MV will Rehabilitierung von DDR-Heimkindern erleichtern

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Wer als Kind in der DDR wegen der Inhaftierung politisch verfolgter Eltern ins Heim kam, hat nicht automatisch Anspruch auf Rehabilitierung. Das soll sich nun ändern.
Veröffentlicht:18.10.2017, 17:04
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Mecklenburg-Vorpommern schließt sich mit Berlin einer neuen Bundesratsinitiative von Thüringen und Sachsen an, welche die Rehabilitierung ehemaliger DDR-Heimkinder erleichtern soll. Die ursprüngliche Bundesratsinitiative dazu sei mit der Bundestagswahl hinfällig geworden, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) am Mittwoch in Schwerin. „Das Thema hat sich jedoch nicht erledigt“, sagte sie.

Nach derzeitiger Gesetzeslage haben Menschen, die als Kind wegen der Inhaftierung der politisch verfolgten Eltern in ein Heim eingewiesen wurden, nicht ohne Weiteres Anspruch auf Rehabilitierung. Sie müssten vielmehr nachweisen, dass die Heimeinweisung auf eine politisch willkürliche Benachteiligung abzielte.

Ehemalige DDR-Heimkinder sollen ihr Recht durchsetzen können

Wenn dieser Nachweis nicht gelinge und die Rehabilitierung deshalb abgelehnt werde, könnten die Betroffenen weder Kapitalentschädigung noch Opferrente beanspruchen. „Das ist jedoch aus meiner Sicht ein Widerspruch zum Zweck des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, staatliches Unrecht in der DDR wiedergutzumachen“, sagte Hoffmeister.

Daher müsse das Gesetz so ergänzt werden, dass die Betroffenen ihr Recht auch tatsächlich durchsetzen können. Daneben sehe die Initiative vor, den Zeitraum für Anträge auf Rehabilitierung bis Ende 2029 auszudehnen.