StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernNeue Corona-Reiseregeln verunsichern Urlauber

Verbraucherschützer aus MV

Neue Corona-Reiseregeln verunsichern Urlauber

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Das Auswärtige Amt will seinen Corona-Warnungen für verschiedene Länder umgestalten. Das machte es Urlaubern aber nur schwerer, ein Ziel zu finden.
Veröffentlicht:21.09.2020, 06:00

Artikel teilen:

Es klingt unbürokratisch und sorgt doch für mehr Verwirrung: Ab dem kommenden Monat will das Auswärtige Amt keine pauschalen Reisewarnungen wegen des Coronavirus mehr herausgeben. „Dann wird es für Urlauber viel schwieriger, sich zu entscheiden”, sagt Wiebke Cornelius, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Schon jetzt steige in den Beratungsstellen die Zahl der Nachfragen, welche Stornierungsregeln in welchem Fall gültig sind, wieder an.

Mehr lesen: MV verschärft nach Herbstferien Corona-Regeln an Schulen

Keine klare Rechtslage bei Stornierungen

Einen Vorgeschmack liefere bereits die jetzt ausgeübte Praxis des Auswärtigen Amtes, beinahe täglich neue Reise- und Sicherheitshinweise auszugeben. Weil für Europa keine allgemeine Reisewarnung mehr gilt, werden nicht für ganze Länder sondern nur für Gebiete mit hohen Coronazahlen Hinweise beschlossen. „Es ist jetzt viel aufwändiger, hier auf dem Laufenden zu bleiben”, sagt sie und rechnet mit einer Zunahme der Streitfälle. Noch immer seien nicht durch alle Reiseanbieter die vorab gezahlten Reisebeträge erstattet worden. „Manche Anbieter antworten gar nicht mehr auf Aufforderungen.”

Mehr lesen: Herbstferien trotz Corona – wohin geht die Reise?

Bei den Möglichkeiten für eine kostenlose Stornierung gebuchter Pauschalreisen gebe es keine klare Rechtslage. Entscheidend sei vielmehr die Rechtsprechung durch Gerichte, erklärte die Verbraucherschützerin. So galt in der Zeit allgemeiner Reisewarnungen für ganze Länder die anerkannte Lesart, dass die Reise ohne Zusatzkosten abgesagt werden kann – wegen außergewöhlicher Umstände.

Urteil gibt Kunden bei Erstattungen Recht

Auf Verbraucherfragen zu Reisen in Risikogebiete verwiesen die Berater auf ein neues Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main. Demnach kann ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet werden, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. Az.: 32 C 2136/20 (18). Laut Mitteilung des Amtsgerichts ist das Urteil rechtkräftig. Konkret sei es um eine Reise nach Italien gegangen, die vier Wochen vor dem Starttermin Mitte April storniert wurde, als noch keine Reisewarnung galt.

Mehr lesen: Der erste Rummel in Neubrandenburg nach Corona

Doch auch für Reisebüros verschärft die Neuregelung der Reisewarnungen die wirtschaftliche Notlage. Faktisch ändere sich für die Kunden und die Reisewirtschaft leider nur wenig. „Es bleibt die Ungewissheit, wann wieder gereist werden kann und wann Unternehmer und Beschäftigte wieder etwas für ihren Lebensunterhalt verdienen können“, sagte Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes.

Mehr lesen: Schulklasse nach Ausflug in Corona-Risikogebiet in Quarantäne