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Neuregelung

Neue Grundsteuer ab 2022 – Extra-Steuererklärung fällig

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Über Sommer müssen Millionen Eigentümer an der Neubewertung ihrer Immobilie mitwirken. Dafür bleiben nur vier Monate Zeit. Und am Ende könnte es für manch einen teurer werden.
Veröffentlicht:29.12.2021, 05:12

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Die Besitzer von 1,2 Millionen Grundstücken in MV müssen zwischen Juli und Ende Oktober im Auftrag des Finanzamts Hausaufgaben machen. Die Politik hat Jahrzehnte gebraucht, den Betroffenen bleiben im kommenden Jahr nur vier Monate Zeit.

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Finanzminister spricht von Herkulesaufgabe

Wegen der Reform der Grundsteuer müssen sämtliche Wohn-, Datschen- oder Garagengrundstücke ebenso neu bewertet werden wie Vermögen in Land- und Forstwirtschaft. „Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist eine echte Herkulesaufgabe für alle Beteiligten“, räumte MV-Finanzminister Heiko Geue (SPD) auf Nordkurier-Anfrage ein.

Nachdem sich die Politik aus Furcht vor Eigentümerzorn jahrelang über eine Lösung des Problems veralteter Bewertungen von Immobilien gedrückt hatte, erzwang das Bundesverfassungsgericht 2018 die Reform der Grundsteuer. Ziel sollte eine stärker an aktuellen Werten ausgerichtete Besteuerung sein. Die neu festgelegte Grundsteuer, die sich auch über die Nebenkosten auf die Höhe der Mieten auswirken wird, soll ab 2025 kassiert werden.

Die Erklärung muss per Internet eingereicht werden

Jetzt wird es ernst: Laut Schweriner Finanzministerium müssen bis zum 31. Oktober 2022 alle Steuererklärungen abgegeben werden. Akzeptiert werde lediglich eine elektronische Form, erklärte eine Sprecherin. Zuvor würden alle Betroffenen von ihrem Finanzamt Informationen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe erhalten. Mit diesen Schreiben werde auch das aktuelle Aktenzeichen, unter dem die Erklärung elektronisch abzugeben ist, mitgeteilt.

In vielen Fällen dürfte die Grundsteuer teurer werden

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die eine Öffnungsklausel für eine eigene, teils einfachere Variante nutzen, orientiert sich MV an dem Modell, das vom heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Funktion als Bundesfinanzminister vorgelegt worden war. Dabei fließt eine fiktive Kaltmiete als Wertkomponente in die Bewertung von Wohnimmobilien ein. Damit soll erreicht werden, dass werthaltige Grundstücke stärker belastet werden als weniger werthaltige.

In der Vergangenheit hatten Politiker eingeräumt, dass es bei der Reform Sieger und Verlierer geben werde. Insgesamt werde aber angestrebt, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer gleich bleiben solle. Finanzminister Geue spricht von „Aufkommensneutralität.“ Maßgeblich wird in diesem Zusammenhang sein, ob die Kommunen darauf verzichten, ihre Einnahmen in ihren Kassen über die Hintertür höherer Hebesätze aufzubessern.

Verbraucherverbände hatten jedoch für Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg davor gewarnt, dass es bei Umsetzung des Scholz-Modells teils deutliche Verschiebungen bei der Höhe der Grundsteuer zu erwarten seien. So hatte der Steuerzahlerbund bei Proberechnungen beispielsweise für Anklam einen Anstieg um 20  Prozent, für Grundstücke im Berliner Speckgürtel um bis zu 300 Prozent ermittelt.