StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernOstsee-Angler dürfen wieder mehr Dorsche fangen

EU-Beschluss

Ostsee-Angler dürfen wieder mehr Dorsche fangen

Brüssel / Lesedauer: 2 min

Gute Nachricht aus Brüssel für Angler: Ab 2019 dürfen wieder mehr Dorsche pro Tag geangelt werden. Und auch die Laichschonzeit wurde aufgehoben.
Veröffentlicht:16.10.2018, 12:15

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Der Dorschbestand in der westlichen Ostsee hat sich nach Einschätzung der Wissenschaftler deutlich erholt. Deshalb können nun auch die Angler wieder öfter zu Rute und Pilker greifen. Ab Januar darf jeder Angler bis zu sieben statt wie bisher nur fünf Dorsche fangen. Nach einem Beschluss der EU-Fischereiminister gilt diese Tagesfangbegrenzung ganzjährig: Die Laichschonzeit von Anfang Februar bis Ende März wurde aufgehoben. Für die Küstenfischer erhöht sich die Dorschfangquote um 70 Prozent.

Anglerverband forderte zehn Dorsche pro Tag

Der Landesanglerverband reagierte zufrieden. „Die Entscheidung, das sogenannte Baglimit zu erhöhen, werten wir als kleinen Erfolg und Zugeständnis, auf dem man aufbauen könne“, sagt Verbandschef Axel Pipping. Ursprünglich hatte der Anglerverband Mecklenburg-Vorpommern angesichts des deutlich erholten Nachwuchsjahrgangs 2016 eine Erhöhung auf zehn Dorsche pro Tag gedrungen.

Zu Beginn des Jahres 2017 hatte die EU neben den Fischern erstmals auch die Angler mit einer Fangbegrenzung belegt. Demnach durften täglich nur noch fünf Fische an Bord gezogen werden, im Februar und März sogar nur drei. Bei diesen Limits war es auch 2018 geblieben.

Erhebliche Einbußen im Angeltourismus

Reedereien, die sich mit Angelkuttern und Fahrgastschiffen entlang der ostdeutschen Küste auf den Angeltourismus eingestellt hatten, mussten in den vergangenen zwei Jahren wegen der Auflagen einen deutlichen Rückgang der zahlenden Anglergäste verzeichnen. Teilweise wurde sogar Bordpersonal entlassen. Nun hofft die Branche für 2019 auf eine Erholung.

Fischereiminister Till Backhaus (SPD) sagte, die Tagesfangbegrenzung für die Freizeitfischerei habe vor allem bei touristisch wichtigen geführten Angelfahrten zu erheblichen Einbußen geführt. Es sei sachgerecht, die Limits nun an die Entwicklung der Dorschquoten für die Erwerbsfischerei zu koppeln.