StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernPETA stellt nach Feuer in Schweinemastanlage Anzeige

Unzureichender Brandschutz?

PETA stellt nach Feuer in Schweinemastanlage Anzeige

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Mussten 2500 Tiere wegen unzureichender Brandschutzmaßnahmen elendig sterben? Das sagt zumindest PETA. Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt derzeit allerdings „prioritär wegen des Verdachts der Brandstiftung“.
Veröffentlicht:25.07.2019, 13:04

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Die Tierrechteorganisation PETA hat eigenen Angaben zufolge bei der Staatsanwaltschaft Schwerin Strafanzeige wegen des Großbrandes in der westmecklenburgischen Schweinemastanlage Kolbow am Montag gestellt. Bei dem Feuer waren etwa 2500 Tiere verendet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige. „Unabhängig davon ermitteln auch wir und die Polizei prioritär wegen des Verdachts der Brandstiftung“, sagte Sprecherin Claudia Lange. Auch in alle anderen Richtungen werde ermittelt. Ein Sachverständiger sei mit der Untersuchung beauftragt. Ergebnisse lägen noch nicht vor.

„Aufgrund mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen wurde möglicherweise billigend in Kauf genommen, dass die Schweine qualvoll ersticken oder bei vollem Bewusstsein verbrennen. Jedes Tier, das bei einem Stallbrand stirbt, wird grob fahrlässig getötet“, sagte Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA.

Grüne beklagen mangelhaften Brandschutz in Massentierhaltung

Der Brandschutz werde bei vielen Tierställen nicht ernst genommen. Außerdem sei es schlicht unmöglich Soforthilfe zu leisten, wenn Tausende Tiere in einem Stall eingesperrt sind. Dieses Risiko sei den Betreibern bewusst. Die Tiere in Kolbow hätten nach Ausbruch des Feuers nicht rechtzeitig evakuiert werden können. Die asbestbelasteten Dachplatten der Ställe erschwerten zudem den Einsatz der Feuerwehr. Außerdem musste das Löschwasser zum Teil mit Tankfahrzeugen herangefahren werden, kritisierte PETA. Auch der Tierschutzbund MV und die Grünen hatten schon den ihrer Meinung nach mangelhaften Brandschutz besonders in Massentierhaltungen beklagt.

Die Anzeige der Tierrechtler von PETA beruft sich auf Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ Eine Stellungnahme des Betreibers war bislang nicht zu erhalten.