StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernProzess gegen Bandidos-Rocker in Pasewalk verschoben

Beschuldigter lebt mittlerweile in den USA

Prozess gegen Bandidos-Rocker in Pasewalk verschoben

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Auch der Umzug in die Vereinigten Staaten soll einen Rocker nicht vor der Strafverfolgung schützen. Das Amtsgericht Pasewalk hat den Mann nach zwei geplatzten Terminen nun für Ende 2014 geladen. Wenn er nicht kommt, soll es einen Haftbefehl geben.
Veröffentlicht:31.03.2014, 13:52
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Der Rechtsstreit zwischen einem einst hochrangigen Bandidos-Rocker und dem Amtsgericht Pasewalk (Kreis Vorpommern-Greifswald) geht weiter. Der 33-Jährige aus Vorpommern, der in den USA leben soll, sollte ursprünglich an diesem Dienstag zur Verhandlung erscheinen, der Termin wurde jetzt aber auf den 4. November 2014 verschoben, wie der Direktor des Amtsgerichtes Ralph Burgdorf-Bressem am Montag sagte. Der Grund sei, dass die Adresse des Mannes im Bundesstaat New York der Staatsanwaltschaft zu spät bekannt geworden sei und entsprechende Ladungsfristen beachtet werden müssten. Der in der Szene bekannte Kampfsportler aus Eggesin war schon beim ersten Prozess wegen illegalen Waffen- und Drogenbesitzes im Oktober 2013 nicht angereist und danach sogar per Haftbefehl gesucht worden.

„Mein Mandant lebt jetzt in New York und wird auch am Dienstag nicht anreisen“, hatte der Anwalt Peter Schmidt in Neubrandenburg bereits im Vorfeld erklärt. „Wenn der Gesuchte auch im November dann nicht anreist, wird es einen Haftbefehl geben“, erläuterte der Amtsgerichtsdirektor.

Bei einer Durchsuchung im Frühjahr 2013 waren in der Wohnung des Beschuldigten in Eggesin ein Revolver, eine Pistole und Maschinengewehr-Munition sowie eine geringe Menge Kokain gefunden worden. Der gelernte Tiefbauer soll zudem als „Sicherheitschef“ der Bandidos-Rocker aus Neubrandenburg fungiert haben.

Strafe zwischen einem und fünf Jahren Haft droht

„Unser Ziel ist, den Vorwürfen entsprechend maximal eine Bewährungsstrafe zu erreichen, das ist auch in Abwesenheit möglich“, sagte Schmidt. Dies könne beispielsweise über einen Strafbefehl geschehen, ohne dass es einen Prozess geben müsse. Das wies Burgdorf-Bressem zurück: Eine solche Verfahrensweise sei bei den angeklagten Straftaten nicht möglich.

Die Verteidigung will erreichen, dass ihr Mandant wieder zu Besuch nach Deutschland einreisen kann, wo unter anderem seine Mutter lebt, ohne befürchten zu müssen, verhaftet zu werden. Eine Auslieferung nach Deutschland hält der Verteidiger für abwegig, da solche Waffen-Vorwürfe in den USA nicht strafbar seien.

Dem Beschuldigten droht laut Staatsanwaltschaft in Deutschland eine Strafe zwischen einem und fünf Jahren Haft.