StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernProzess nach Befangenheitsantrag unterbrochen

Mutmaßliche Vergewaltigung

Prozess nach Befangenheitsantrag unterbrochen

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Ein junger Mann und sein Onkel sollen ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt haben, das sie über das Internet kennenlernten. Der Prozess gegen sie beginnt mit Hindernissen.
Veröffentlicht:17.10.2017, 12:30
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Der Prozess um die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in dessen Elternhaus bei Wismar ist am ersten Tag noch vor der Verlesung der Anklageschrift unterbrochen worden. Die Verteidiger der beiden Angeklagten aus dem Raum Lübeck lehnten den Vorsitzenden Richter und eine Beisitzerin am Dienstag wegen Befangenheit ab.

In einem Vorgespräch unter den beteiligten Juristen habe der Richter einen der beiden Angeklagten als „dicker Onkel” bezeichnet, argumentierte die Verteidigung im Landgericht Schwerin.

Außerdem habe er angedeutet, dass für den jüngeren Angeklagten eine Jugendstrafe infrage käme, wenn dieser gegen den älteren aussage. Beides deute daraufhin, dass die Richter voreingenommen und damit befangen seien.

Im Chat soll das Mädchen sich als 15-Jährige ausgegeben haben

Den 31 und 19 Jahre alten Angeklagten wird laut Gericht vorgeworfen, das Mädchen im Mai bei sich zu Hause zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Das Kind hatte den 19-Jährigen zuvor im Internet kennengelernt.

Im Chat soll sie behauptet haben, 15 Jahre alt zu sein, ihn eingeladen und versprochen haben, mit ihm intim zu werden. Daraufhin soll der Mann sie gebeten haben, eine Freundin einzuladen, da er einen Bekannten mitbringen wolle.

Über Befangenheitsantrag entscheidet andere Kammer des Gerichts

Noch bevor der 19-Jährige aus Lübeck mit seinem Onkel eintraf, soll das Mädchen signalisiert haben, dass keine Freundin kommen werde. Als die beiden vor der Tür standen, soll sie zudem erklärt haben, keinen Sex mehr zu wollen. Dies ignorierten die Angeklagten offenbar. Als die Mutter des Mädchens nach Hause kam, verschwanden sie. Sie wurden wenig später in Lübeck festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.

Über den Befangenheitsantrag der Verteidiger soll nun eine andere Kammer des Gerichts entscheiden. Sollte sie ihm stattgeben, wird der Prozess von anderen Richtern begonnen. Anderenfalls wird er am 1. November fortgesetzt.