Zwei Jahre nach dem spektakulären Polizeieinsatz von Lutheran (Kreis Ludwigslust-Parchim) beginnt am Dienstag die juristische Aufarbeitung des Falls. Vor dem Amtsgericht in Ludwigslust muss sich ein heute 29-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Er soll am 12. Februar 2016 versucht haben, mit einem Auto eine Sperre aus Zivilfahrzeugen des Mobilen Einsatzkommandos Hamburg zu durchbrechen. Dabei wurde ein Beamter am Knie verletzt.
Schütze hatte rechtmäßig gehandelt
Auch der Angeklagte selbst wurde schwer verletzt. Ein Polizist schoss ihm ein Auge aus. Das Einsatzkommando war eigentlich auf der Suche nach dem Besitzer des observierten Wagens, weil dieser nicht zum Haftantritt erschienen war. Allerdings hatten die Beamten zu spät bemerkt, dass die Hamburger Rotlichtgröße nicht im Auto saß.
Die Ermittlungen gegen den Schützen wegen Körperverletzung im Amt wurden eingestellt. Er hatte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Schwerin rechtmäßig gehandelt. Der 29-Jährige hat allerdings am Landgericht Schwerin eine Zivilklage gegen die Stadt Hamburg auf Schadenersatz und Schmerzensgeld angestrengt.