StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernRocker-Verteidiger werfen Ermittlern Fehler vor

Plädoyers im Drogenprozess

Rocker-Verteidiger werfen Ermittlern Fehler vor

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Nach den Plädoyers der Verteidiger im Rockerprozess von Neubrandenburg steht fest: Die Anwälte lassen kein gutes Haar an der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.
Veröffentlicht:08.04.2015, 12:09

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Die Verteidiger haben den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg im Rockerprozess zurückgewiesen. Banden- und gewerbsmäßiger Drogenhandel sei nicht zu beweisen, hieß es am Mittwoch unisono von den Verteidigern der vier Angeklagten. Wegen der Beweisführung mussten sich die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei harsche Kritik gefallen lassen.

Es sei versucht worden, Ermittlungsfehler zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht an die Objektivität gehalten, zu der sie verpflichtet sei, erklärte Rechtsanwalt Stefan Tabbert. Zweifel wurden vor allem an der Existenz des V-Mannes geäußert, auf dem die Anklage der Staatsanwalt im Wesentlichen beruht. Allein einen Motorradclub gründen zu wollen, sei keine Straftat. Der Staatsanwalt hatte zuvor Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren gefordert.

Das Urteil soll am 16. April gefällt werden.