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Angelverbote

Runder Tisch gegen Begrenzung der Dorsch-Fischerei

Rostock / Lesedauer: 2 min

Für Viele ist es ein großes Erlebnis, Dorsch zu angeln. Dieses Vergnügen ist wie die professionelle Dorschfischerei in bestimmten Zonen derzeit eingeschränkt.
Veröffentlicht:06.04.2018, 07:50
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Im Streit um die Dorsch-Angelverbote in bestimmten Gebieten der Ostsee und die Begrenzung für Hobbyangler kommt es am Freitagabend erneut zu einem Gespräch am Runden Tisch. Dabei klagen die Besitzer von Kutter- und Ausflugsbooten über massive und existenzgefährdende Einnahmeverluste durch die Fangbegrenzung auf fünf Dorsche pro Tag und Angler.

„Wir werden immer weiter eingeschränkt”, sagte Horst Stark vom Warnemünder Anglerverein. Viele Touristen würden die teils lange Anreise scheuen, wenn es keine Aussicht auf einen großen Fangerfolg gibt. Zu dem Runden Tisch wird auch Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) erwartet.

Auch die von der letzten Bundesregierung festgelegten Verbotszonen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird von den Anglern heftig kritisiert. Gegen diese Verordnung ist inzwischen Klage eingereicht worden. Die Berufsfischer meinen, dass ein Verbot der großen internationalen Trawler sinnvoller sei.

Wissenschaftler zweifeln an Nutzen von Verboten

Auch unabhängige Wissenschaftler hatten Zweifel angemeldet, ob mit Verboten der Freizeitfischerei an diesen Stellen wirklich der Dorschbestand verbessert werden kann. Für den Direktor des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in Rostock, Christopher Zimmermann, hat sich das seit 2017 bestehende Fanglimit bewährt.

Dies sei die einzig praktikable Methode gewesen, die Fangergebnisse der Hobbyangler zu begrenzen. „Bei rund 100.000 Anglern funktioniert eine Quote nicht”, sagte er. Schätzungen zufolge entspricht die Menge des von Hobbyanglern gefangenen Dorsches ungefähr den Quoten der Berufsfischer. Hintergrund der Begrenzung sei gewesen, dass der Dorsch in der westlichen Ostsee in einem sehr schlechten Zustand ist.

„Da mussten die Berufs- und die Freizeitfischerei an der Erholung gleichermaßen beteiligt werden.” Zimmermann rechnet damit, dass das Fanglimit ab 2019 so nicht mehr gelten werde, da sich der Bestand schon gut erholt habe. Eine vorherige Änderung sei wegen der EU-Gesetzgebung nicht möglich.