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Schlechte Chancen auf Gottesdienst zu Weihnachten

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Weihnachten in der Kirche wird immer unwahrscheinlicher: Die Bischöfe der Nordkirche äußern zum Beginn des Lockdowns Verständnis für die Absage von Gottesdiensten. Die Landesbischöfin überrascht mit einem Vorschlag für Heiligabend.
Veröffentlicht:16.12.2020, 16:36
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Die Nordkirche zeigt in der Corona-Pandemie Verständnis für die Absage von Präsenz-Weihnachtsgottesdiensten: „Mit zunehmender Besorgnis nehmen wir alle wahr, wie derzeit Infektionszahlen steigen, wie bedrückend hoch die Todesfälle sind und dass sich unser Gesundheitssystem am Rande der Überlastung befindet“, schrieb MV-Landesbischof Tilman Jeremias in einem gemeinsamen Brief mit seinen Kollegen. Das Schreiben ging zum Beginn des harten Lockdowns an fast 1000 Kirchengemeinden in Norddeutschland.

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Erste Gemeinden sagen komplett ab

Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus haben beispielsweise in Lübeck haben die vier evangelischen Innenstadtgemeinden ab sofort alle Präsenz-Gottesdienste bis zum 10. Januar abgesagt.

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Grundsätzlich gelte, wie die Bischöfe betonten, dass die Kirchengemeinden eigenständig entscheiden, wie Weihnachten in den Gemeinden gefeiert wird – ob analog oder rein digital, ob draußen oder drinnen. Gleich, welcher Weg eingeschlagen werde, gebe es für die Entscheidungen vor Ort Rückendeckung: „Entscheidend ist, dass wir in allen wie immer gearteten Beschlüssen im Blick auf das Weihnachtsfest beieinander bleiben, einander stützen und stärken.“

Weihnachten alleine feiern

In einer Videobotschaft regte Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt an, etwas zu tun, das alle verbinden könne: „Am Heiligen Abend um 20.00 Uhr „Stille Nacht“ zu singen oder mit Instrumenten zu spielen. Auf dem Balkon, am geöffneten Fenster, allein oder in der engsten Familie. Vielleicht mit einer brennenden Kerze in der Hand. Als Licht in all dem Dunklen, was das Leben beschwert und bedroht.“

Gottesdienste sind zwar durch die Corona-Regeln nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber massiven Einschränkungen zur Teilnehmerzahl, Maskenpflicht, Mindestabständen. In der Regel darf die Gemeinde bei den Veranstaltungen nicht singen.