StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernSchwesig akzeptiert Niederlage vor Gericht

Sieg für CDU

Schwesig akzeptiert Niederlage vor Gericht

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Die MV-Ministerpräsidentin hat darauf verzichtet, Widerspruch gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg einzulegen. Im Fokus stand eine Aussage in der Talkshow „Markus Lanz”.
Veröffentlicht:07.03.2022, 19:57

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Bittere Schlappe für MV-Regierungschefin Manuela Schwesig: Vor zwei Wochen war die SPD-Politikerin vor dem Landgericht Hamburg mit einem Antrag auf Unterlassung gescheitert. Im Mittelpunkt standen Aussagen des Hamburger CDU-Chefs Christopher Ploß zu Schwesigs Position im Ukraine-Konflikt – geäußert allerdings noch vor dem Angriff Russlands. Ploß hatte Anfang Februar in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz” gesagt, Schwesig würden Völkerrechtsverletzungen nicht interessieren, Hauptsache sei, die Pipeline Nord Stream 2 gehe in Betrieb.

Freie Meinungsäußerung

Die Ministerpräsidentin fühlte sich falsch wiedergegeben und wollte Ploß die Aussagen gerichtlich untersagen, drohte mit einer Unterlassungserklärung. Die Richter am Landgericht lehnten das allerdings mit Hinweis auf die freie Meinungsäußerung im hitzigen Umfeld einer Talk-Show ab. Schwesig akzeptiert jetzt diese Entscheidung. Das berichtete am Montagabend der NDR. Demnach legt Schwesig nach Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist keine Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Aus dem Umfeld der Landesregierung hieß es, man bleibe dabei, dass Ploß die Ministerpräsidentin falsch wiedergegeben habe. „Im Moment gibt es aber Wichtigeres”, so der Tenor laut NDR.

Der juristische Streit hatte auch für Aufsehen gesorgt, weil Schwesig mit der Kanzlei Nesselhauf renommierte Hamburger Anwälte gegen Ploß aufgeboten hatte – auf Steuerzahler-Kosten. Wie teuer das Gerichtsverfahren für die Landeskasse wird, ist noch unklar. Ein Regierungssprecher hatte die Belastung der Landeskasse zuvor damit begründet, dass Schwesig als Ministerpräsidentin in der Talksendung angesprochen worden sei – und nicht als Privatperson gehandelt habe.

Dazu: Schwesig klagt auf Kosten des Steuerzahlers