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Vor der Landtagswahl

So funktioniert das mit den Erst- und Zweitstimmen

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Jeder Vorpommer und Mecklenburger hat für die Landtagswahl zwei Stimmen. Das können sie bewirken.
Veröffentlicht:02.09.2016, 19:57

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Bei der Landtagswahl am Sonntag hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme kann er den Direktkandidaten der jeweiligen Partei in seinem Wahlkreis wählen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt.

Da es in Mecklenburg-Vorpommern 36 Wahlkreise gibt, gehen also auch 36 direkt gewählte Abgeordnete nach Schwerin. Für die Besetzung der übrigen 35 Sitze im Landtag ist dann die Zweitstimme wichtig. Mit ihr wird eine Partei gewählt.

Das Verhältnis der für die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen wird dann nach dem sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahren möglichst proportional in Mandate umgerechnet, sofern die Partei die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat.

Durch Überhang- und Ausgleichsmandate in den Landtag

Wenn also eine Partei 20 Prozent der Zweitstimmen bekommt, soll sie auch etwa 20 Prozent der Sitze im Landtag besetzen. Die gewählten Direktkandidaten der Partei werden dabei angerechnet. Die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den sogenannten Landeslisten der Parteien vergeben.

Insgesamt gibt es 389 Bewerber für die 71 Plätze im Parlament. Rein theoretisch könnten auch weitaus mehr Direktkandidaten in den Landtag gewählt werden, als der betreffenden Partei per Zweitstimme zustehen. Möglich ist dies durch sogenannte Überhangmandate.

Dann ist vorgesehen, die Zahl der Plätze insgesamt im Parlament so weit anzuheben, bis das eigentliche gewählte Verhältnis der Parteien wieder hergestellt werden kann. Diese zusätzlichen Mandate werden Ausgleichsmandate genannt.