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Corona-Regeln

So könnten Corona-Maßnahmen in MV noch verschärft werden

Schwerin / Lesedauer: 2 min

In immer mehr Teilen von MV gilt die Warnstufe Rot plus. Damit gelten die strengsten von der Landesregierung vorgesehenen Corona-Regeln. Was noch kommen kann:
Veröffentlicht:14.12.2021, 07:20
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In immer mehr Regionen Mecklenburg-Vorpommerns gelten die strengsten von der Landesregierung vorgesehenen Corona-Regeln. Seit diesem Dienstag ist neben der Hansestadt Rostock und den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte auch Vorpommern-Rügen betroffen. In Vorpommern-Greifswald gelten die Verschärfungen ab Mittwoch. Das Schweriner Gesundheitsministerium will nun erst einmal die Wirkung der Maßnahmen abwarten.. 

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Alexander Kujat, Sprecher des Schweriner Gesundheitsministeriums, verwies darauf, dass die Corona-Maßnahmen erst kürzlich mehrmals verschärft wurden. Zudem seien die Einschränkungen in den betroffenen Landesteilen bereits weitreichend und würden teilweise noch nicht sehr lange gelten oder erst noch in Kraft treten.

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Am Montag befand sich auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald den siebten Tag in Folge auf der roten Corona-Warnstufe. Sollten auch hier die Maßnahmen verschärft werden, würden in fünf der acht kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern die derzeit strengsten vorgesehenen Corona-Regeln gelten.

Weihnachtsmärkte sind dementsprechend untersagt – weshalb nun auch der Greifswalder Weihnachtsmarkt vor dem vorzeitigen Aus steht. Ebenso müssen etwa Kinos, Theater, Opernhäuser, Freizeitparks, oder Indoorspielplätze geschlossen bleiben. Öffentliche Veranstaltungen wie Tanzveranstaltungen sowie geschlossene Gesellschaften in Gaststätten sind untersagt, ebenso öffentliche Sportveranstaltungen oder der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern. Ausnahmen gelten etwa für den Vereinssport oder den Schwimmunterricht.

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Zudem wurde landesweit vor Kurzem prinzipiell die 2G-Regelung für den Einzelhandel eingeführt. Demnach dürfen – unabhängig von der Inzidenz – nur noch Geimpfte und Genesene in die Läden. Ausnahmen gelten für Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Auch gelten im Nordosten neuerdings strengere Kontaktbeschränkungen für Treffen von Ungeimpften.

Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wird laut Kujat fortlaufend diskutiert. Das Kabinett nahm am Dienstag bundesweit beschlossene Maßnahmen in die Corona-Landesverordnung auf, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte. So dürften sich etwa Ungeimpfte privat nur noch mit zwei weiteren Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre seien ausgenommen. Nehmen nur Geimpfte an privaten Treffen teil, könnten sich bis zu 30 Menschen in Innenräumen und bis zu 100 draußen treffen. Ansammlungen zu Silvester seien an Orten verboten, die von den Kommunen festgelegt würden.