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Corona-Regeln

So reagieren Gewerkschaft und Arbeitgeber auf 2G

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Das neue 2G-Optionsmodell für Veranstalter in MV löst nicht nur bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern unterschiedliche Reaktionen aus. Einige Betriebe wollen die Option bewusst nicht nutzen.
Veröffentlicht:06.10.2021, 16:46
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Ab Freitag haben Veranstalter in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, ein 2G-Modell zu nutzen. Laut den Kabinettsbeschlüssen von Dienstag dürfen bei einer Veranstaltung, zu der nur Geimpfte und Genesen (2G) Zugang haben, Corona-Hygienemaßnahmen wie Abstand, Maskenpflicht und Kontaktverfolgung wegfallen.

Während Unternehmerverbände die Regelung begrüßten, sah die Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am Mittwoch die Gefahr einer „Impfpflicht durch die Hintertür”.

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Verantwortung verlagert

Der Gesetzgeber habe sich gegen eine Impfpflicht entschieden, „diese Entscheidung darf nicht in Form eines Wahlmodells in die Hände der Arbeitgeber weitergereicht und damit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden”, warnte eine NGG-Sprecherin am Mittwoch. Dies sei keine klare Linie und verlagere die Verantwortung in eine ohnehin bereits von der Pandemie stark betroffene Branche.

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, lobte die Regelung hingegen. Sie sei deutlich praktikabler als in anderen Bundesländern. Der Verband habe beim 2G-Modell besonders auf Ausnahmeregeln für Kinder, Menschen, die sich aus bestimmten Gründen nicht impfen lassen können und ungeimpfte Mitarbeiter gedrungen. Für diese Gruppen gelten unterschiedlich strenge Testvorgaben.

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Wie viele werden 2G-Option nutzen?

Ein weiterer Knackpunkt sei die Entkoppelung von den Regelungen zur Corona-Ampel gewesen. Schwarz geht demzufolge davon aus, dass zum jetzigen Stand auch dann Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen möglich sein werden, wenn in einer Region aufgrund der Corona-Ampel strengere Beschränkungen erlassen wurden. Der Dehoga-Präsident glaubt dennoch, dass nur maximal ein Drittel der Branche die 2G-Option nutzen werden.

Auch Tobias Woitendorf vom Tourismusverband sieht die Regelung positiv, das 2G-Modell sei vor allem für Anbieter von Freizeitveranstaltungen eine Option. Er verwies hierbei auf eine Umfrage unter den Verbandsmitgliedern, wonach jeder zweite Beherbergungsbetrieb auch weiterhin Getesteten offen stehen will (3G).

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In der Hotellerie könne man so die Nachfrage am besten bewältigen, sagte Woitendorf. Doch auch die Mitarbeitersituation sei ein Entscheidungskriterium: Ihm zufolge dürfen Betriebe, die sich für das 2G-Modell entscheiden, ihre Kapazitäten wieder voll auslasten, hierfür fehle in einigen Betrieben das Personal.

Als einen Schwachpunkt der Regelung bezeichnete Woitendorf, dass Betriebe unter Umständen gezwungen sind, ihre Mitarbeiter nach ihrem Impfstatus zu fragen, diese jedoch nicht verpflichtet sind, darüber Auskunft zu geben.

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