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A19-Sandsturm-Prozess

So schnell fuhr die Angeklagte

Rostock / Lesedauer: 2 min

Seit Januar geht es im Amtsgericht Rostock nahezu jeden Mittwoch um die Massenkarambolage im Sandsturm südlich von Rostock im April 2011. Nun stellten die Gutachter ihr Hauptgutachten vor.
Veröffentlicht:17.06.2015, 19:42
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Der Prozess am Rostocker Amtsgericht um die Massenkarambolage im Sandsturm auf der Autobahn 19 ist am Mittwoch in eine entscheidende Phase gegangen. Dabei erläuterten Dekra-Gutachter, dass der Wagen der angeklagten 54-jährigen Autofahrerin aus Brandenburg mit einer Geschwindigkeit zwischen 78 und 94 Kilometer pro Stunde auf den vor ihr fahrenden Pkw aufgefahren sei.

Nach Berechnungen der Gutachter war dieser Pkw beim Aufprall selbst mit einer Geschwindigkeit von etwa 36 Stundenkilometern unterwegs und wurde durch den Aufprall in Richtung der Mittelleitplanke gedrückt. Er prallte dort mit rund 75 Kilometer pro Stunde auf. In dem Auto starb ein Ehepaar.

Bei dem Unfall im April 2011 südlich von Rostock waren mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt, acht Menschen kamen ums Leben. Die Angeklagte war mit fünf Freundinnen in einem Transporter unterwegs, als der Unfall geschah. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor, sie habe zu spät auf die Wolke reagiert. Nach Ansicht der Gutachter soll diese schon aus rund 650 Metern zu sehen gewesen sein. Die Brandenburgerin hatte vor Gericht gesagt, dass die tödliche Sandwolke urplötzlich aufgetaucht sei. In Kürze werden in dem seit Januar dauernden Prozess die medizinischen Gutachter zu Wort kommen.