Vogelgrippe
Sperrgebiet aufgehoben - Stallpflicht besteht weiter
Schwerin / Lesedauer: 1 min
Das Landwirtschaftsministerium teilte in Schwerin mit, dass mit sofortiger Wirkung der Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern um den Mastbetrieb aufgehoben wurde. Für die kommenden Tage bestehe aber ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb fort. Sofern sich die Lage nicht verschlechtere, könne auch dieses Gebiet am 10. Dezember und somit 30 Tage nach dem Geflügelpestausbruch aufgehoben werden. Es gelte, wachsam zu bleiben, mahnte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD).
Die Aufhebung des Sperrbezirkes bedeute allerdings lediglich, dass in einem Drei-Kilometer-Radius rund um Heinrichswalde, Nutzgeflügel mit Genehmigung der Veterinärbehörden wieder gehalten werden dürfe, so das Ministerium. Das Aufstallungsgebot bleibe weiter bestehen.
Der bisher nur aus Asien bekannte und gefährliche Geflügelpest-Erreger vom Subtyp H5N8 war Anfang November in dem Mastbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgestellt worden. Danach waren umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen worden, darunter auch die Einrichtung der Sperrzone. Rund 31 000 Mastputen wurden vorsorglich getötet.