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Regionalzüge

Staatskonzern Bahn klagt gegen das Land MV

Rostock / Lesedauer: 1 min

Darf die Verkehrsgesellschaft MV den Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke zwischen Hamburg, Rostock und Rügen ohne Ausschreibung vergeben? Das muss das OLG Rostock klären.
Veröffentlicht:21.10.2019, 16:41
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Das Oberlandesgericht in Rostock muss sich am Mittwoch kommender Woche um die Vergabe des Regionalverkehrs auf der Strecke zwischen Hamburg, Rostock und Rügen kümmern. Dabei geht es um die Frage, ob die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die im Auftrag des Landes handelt, den Schienenpersonennahverkehr vorübergehend ohne Ausschreibung vergeben darf oder nicht, wie das Gericht am Montag berichtete. Hintergrund sei, dass die aktuellen Verträge für das gesamte Teilnetz „Ostseeküste”, das bisher von der Deutschen Bahn bedient wurde, zum 15. Dezember auslaufen.

Ein Teil ging an die ODEG - das missfällt der Bahn

Da ein reguläres Vergabeverfahren bis dahin nicht abgeschlossen werden kann, sollte für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren die Strecke westlich von Rostock ohne Ausschreibung erneut an die Deutsche Bahn vergeben werden. Für den Bereich östlich von Rostock, inklusive des Teilstücks Stralsund-Züssow, sollte per Überbrückungsvertrag mit der ODEG ein anderer Anbieter beauftragt werden. Dagegen klage nun die Deutsche Bahn.

Eine Ausschreibung hatte das Land laut OLG ursprünglich bereits für das Jahr 2014 angekündigt, diese dann aber zurückgestellt. Nach Unklarheiten bei der Mittelzuweisung durch den Bund und geänderten Planungen im Fernverkehr habe Planungssicherheit erst Ende 2018 bestanden. Für eine Ausschreibung sei es dann zu spät gewesen.