StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernStrafbefehl gegen Ex-Innenminister Caffier rechtskräftig

Vorteilsnahme

Strafbefehl gegen Ex-Innenminister Caffier rechtskräftig

Güstrow / Lesedauer: 2 min

Seit mehr als zwei Jahren haben sich Justiz und Politik mit einer Pistole beschäftigt,die Lorenz Caffier gekauft oder erhalten haben soll. Nun muss er Strafe zahlen.
Veröffentlicht:14.01.2022, 11:27
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Weil er von einem Waffenhändler eine Pistole ohne Bezahlung erhalten haben soll, muss der ehemalige Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), nun Strafe zahlen. Ein wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen erlassener Strafbefehl ist nun rechtskräftig, wie der Direktor des Amtsgerichtes Güstrow, Andreas Millat, am Freitag sagte.

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Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist sei kein Rechtsmittel seitens des Ex-Ministers eingegangen. Der Strafbefehl lautet auf 45 Tagessätze à 300 Euro, was insgesamt 13.500 Euro bedeutet.

Caffier soll laut Staatsanwaltschaft die halbautomatische Kurzwaffe im Wert von rund 800 Euro im Januar 2018 unentgeltlich von dem Händler erhalten und an einem kostenlosen Schießtraining zur Einweisung teilgenommen haben. Auch die Munition sei kostenlos gewesen. Das Amtsgericht ordnete in dem Zusammenhang zudem die Einziehung der Handfeuerwaffe an.

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Caffier hatte bereits beim Erlass des Strafbefehls auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärt, dass er sich zu dem Vorgang nicht äußern werde. Der CDU-Politiker war im November 2020 als Minister zurückgetreten, als der Waffenerwerb öffentlich geworden war. Er hatte behauptet, die Waffe gekauft zu haben, einen Beleg dafür jedoch nicht geliefert.

Die Ermittlungen gegen den Waffenhändler und Schießplatzbetreiber waren im Oktober 2021 gegen eine Geldauflage von 3000 Euro eingestellt worden. Gegen den Mann, der nach Geheimdiensterkenntnissen schon 2017 Kontakte zur rechtsextremen Prepper-Gruppe „Nordkreuz” gehabt haben soll, war den Angaben zufolge wegen Vorteilsgewährung ermittelt worden. Auf dem Schießplatz des Waffenhändlers trainierten jahrelang Polizisten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und anderer Bundesländer.