Landtag MV
Strafverfolgung gegen den Abgeordneten Arppe genehmigt
Schwerin / Lesedauer: 1 min
Der Landtag hat am Mittwoch den Weg für einen Strafbefehl gegen den fraktionslosen Abgeordneten Holger Arppe freigemacht. Das Parlament genehmigte die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft Rostock mit nur einer Gegenstimme – der von Arppe selbst. In dem Verfahren geht es nach Angaben der Rostocker Staatsanwaltschaft um Beleidigung.
Medienberichten zufolge steht der Strafbefehl im Zusammenhang mit Arppe zugeschriebenen gewaltverherrlichenden und rassistischen Äußerungen in einem Internet-Chat, die 2017 öffentlich geworden waren.
Die AfD, deren Landtagsfraktion Arppe einst angehörte, hatte den Politiker nach dem Skandal ausgeschlossen. „Der Beschluss ist wegen Arppes gewaltverherrlichender Äußerungen und den dadurch angerichteten großen Schaden für die Partei gefallen”, hieß es seinerzeit vom Schiedsgerichtsvorsitzenden Ralph Weber.
Bereits wegen Volksverhetzung verurteilt
Im Mai 2018 wurde Arppe schon einmal in einem anderen Fall wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Rostock sah es am Montag als erwiesen an, dass der derzeit fraktionslose Landtagsabgeordnete 2010 unter seinem Pseudonym auf einem Internet-Portal einen Beitrag geschrieben hat, der Muslime herabwürdigt und zum Hass gegen sie anstachelt.