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Volksentscheid zur Gerichtsreform

Streit um Volksentscheid geht weiter

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Kritik an der Landesregierung reißt nicht ab. Jetzt wird auch die Größe der Wahlbezirke debattiert. Was sagt eigentlich die Landeswahlleiterin dazu?
Veröffentlicht:17.06.2015, 20:26

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Das Volksabstimmungsgesetz hat 20 Jahre auf dem Buckel. Jetzt, wo es am 6. September konkret wird mit dem ersten Volksentscheid im Land, erweist sich das Gesetz als lückenhaft. Das zeigt der Streit zwischen den Initiatoren des Volksentscheids zur umstrittenen Gerichtsreform – Richterbund und Verein „Pro Justiz“ – und der Landesregierung.

Die Diskussion fokussiert sich nicht mehr nur auf den Abstimmungstermin eine Woche nach den Sommerferien, sondern auch auf die Größe der Wahlbezirke. Dazu gibt es im Volksabstimmungsgesetz keine klare Aussage, ebenso wenig in der Landes- und Kommunalwahlordnung.

Demnach sollte ein Wahlbezirk bei Kommunal- oder Landtagswahlen „nicht mehr als 2500 Einwohner aufweisen“. Ausnahmen werden bei Direktwahlen für Bürgermeister oder Landräte zugelassen. Dann darf ein Wahlbezirk bis zu 5000 Einwohner ausweisen, „wenn die Wege zu den Wahlräumen nicht oder nur unwesentlich verlängert werden“. Eine Aussage zum Volksentscheid fehlt.

Initiator ist vom Erfolg überzeugt

Der Passus lässt Interpretationsspielraum zu: Für Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes steht fest, dass der Entscheid mit einer Bürgermeisterwahl gleichgesetzt werden kann. „Es handelt sich in beiden Fällen um eine einzelne Abstimmung.“ Es liege im Ermessen der Gemeinden, die Wahlbezirke auf 5000 Einwohner zu vergrößern.

Nein, sind sich dagegen die Initiatoren des Volksentscheids einig. Die Reduzierung der Zahl der Wahllokale sei grundsätzlich nicht hinzunehmen, sagt Andreas Peters, Vorsitzender des Richterbunds. „Wahlen und Abstimmungen sind nach der Landesverfassung gleichgestellt. Also müssen sie auch gleich behandelt werden. Es kann keinen Unterschied machen, ob das gesamte Land einen neuen Landtag wählt oder über ein Volksbegehren abstimmt.“

Trotz des ungünstigen Termins für den Volksentscheid ist der Vize-Vorsitzende von Pro Justiz, der Neustrelitzer Anwalt Klaus Nicolai, vom Erfolg überzeugt. Immerhin könnten die Bürger erstmals direkt in die Landespolitik eingreifen. Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes enthielt sich eines Kommentars zum umstrittenen Termin. „Ich bin nicht berufen, das zu kommentieren.“