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Pflegeheime in MV

Testpflicht auch für geimpfte und genesene Besucher

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Wer jemanden im Pflegeheim in MV besuchen möchte, braucht einen Corona-Test. Das gilt für jeden, der älter ist als sieben Jahre.
Veröffentlicht:11.11.2021, 07:51
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Auch für gegen das Coronavirus geimpfte und genesene Besucher von Alten- und Pflegeheimen gilt ab Donnerstag eine Testpflicht. „Mit der ab Donnerstag geltenden Verordnung darf jede besuchende Person ab sieben Jahren – unabhängig davon, ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen ist – die Einrichtung nur nach einem negativen Test betreten“, hieß es am Mittwoch in einer Klarstellung des Sozialministeriums. Grund für die Maßnahme seien die bundes- und landesweit stark ansteigenden Corona-Neuinfektionen.

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Am Mittwoch erreichte die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen mit 183,6 im Nordosten einen neuen Höchststand, wie bereits am Vortag. Am Dienstag war zudem auch die Zahl der an einem Tag im Nordosten gemeldeten Fälle mit 726 auf ein neues Hoch seit Beginn der Pandemie geklettert.

Schutz der Bewohner hat Vorrang

Im Mittelpunkt stehe der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. „Gleichzeitig wollen wir auch in Herbst und Winter weiterhin soziale Kontakte ermöglichen.“

Bereits seit Montag gilt in MV für nicht geimpftes Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine tägliche Testpflicht. Geimpfte müssen sich nur zweimal in der Woche testen. Die zu Beginn dieser Woche in Kraft getretenen Änderungen der Corona-Landesverordnung bedurften jedoch einer Aktualisierung.

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