StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernVerfahren gegen rechtsextreme Prepper-Netzwerke dauern an

Nordkreuz-Ermittlungen

Verfahren gegen rechtsextreme Prepper-Netzwerke dauern an

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Auch vier Jahre nach Beginn der „Nordkreuz-Affäre”, bei denen auch Polizisten beteiligt gewesen sein sollen, laufen noch immer Ermittlungen. Doch die Hälfte aller Verfahren wurde bereits eingestellt.
Veröffentlicht:17.09.2021, 13:52
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Vier Jahre nach dem Beginn von Ermittlungen rund um das mutmaßlich rechtsextreme Prepper-Netzwerk Nordkreuz laufen noch immer Verfahren. Behörden in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Beginn insgesamt 21 Ermittlungsverfahren gegen zehn Personen eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Landtagsabgeordneten Peter Ritter hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde . Davon wurde knapp die Hälfte eingestellt. Drei der insgesamt Verdächtigten waren oder sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, davon zwei als Polizeibeamte – einer der drei ist der insgesamt bislang einzige Verurteilte, ob die beiden anderen aktuell noch verdächtigt werden, konnte eine Sprecherin des Innenministeriums nicht sagen.

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Ausgangspunkt für alle Verfahren waren demnach Ermittlungen des Generalbundesanwalts (GBA) gegen zwei Mitglieder von Nordkreuz wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Sie sollen sich mit dem Anlegen von Vorräten, Waffenlagern und Überlebenstrainings auf einen von ihnen erwarteten Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung vorbereitet haben. Die Ermittlungen des GBA laufen den Angaben zufolge noch immer. Festnahmen gab es jedoch bislang nicht.

9 von 21 Verfahren eingestellt

Von den 21 Ermittlungsverfahren in MV sind laut Landesregierung neun eingestellt worden und drei an auswärtige Staatsanwaltschaften abgegeben. Sieben laufen noch, und zu einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung wurden unter Hinweis auf das Steuergeheimnis keine Angaben gemacht. Nur ein Verfahren hat bislang zu einer Verurteilung geführt: Ein ehemaliger SEK-Beamter der Landespolizei wurde Ende 2019 wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vom Landgericht Schwerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte eine Maschinenpistole besessen. Der Mann war im GBA-Verfahren als Zeuge geführt worden.

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