„Es sind auf jeden Fall mehr als 20 Fälle, es könnten auch mehr als 100 werden”, sagt Martin Cloppenburg von der Staatsanwaltschaft Stralsund zum aktuellen Ermittlungsstand gegen einen Arzt aus Vorpommern wegen des Austellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
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Nachdem gegen den Allgemeinmediziner durch die Stralsunder Staatsanwalschaft bereits ein Strafbefehl wegen falscher Masken-Befreiungen erlassen worden ist, haben Ermittler laut Cloppenburg aufgrund weiterer Anzeigen „aus dem Bundesgebiet” die Praxis des Beschuldigten durchsucht und dabei auch Patientenakten beschlagnahmt. In den Anzeigen geht es demnach erneut um unzulässige Befreiungen vom Tragen einer Maske sowie um Atteste, die eine Unverträglichkeit der Corona-Schutzimpfung bescheinigen.
Nun gelte es dem Behördensprecher zufolge festzustellen, ob die Patienten mit verdächtigen Gesundheitszeugnissen, überhaupt jemals in der Praxis des Arztes waren oder nicht. „Das ist ganz schwer zu verifizieren”, sagt Cloppenburg und erläutert, wie manche Behörden aus Gründen des Datenschutzes in ihren Anzeigen nur wenige Informationen über die konkreten Fälle preisgeben.
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Auch in den beschlagnahmten Patientenakten finden sich sehr persönliche und damit schutzwürdige Daten. Dass diese aktuell dennoch durch die Staatsanwaltschaft auf Hinweise geprüft werden können, beruhe auf einem richterlichen Beschluss, sagt Cloppenburg und fügt an: „Die werden unser Haus nicht verlassen.”
Wegen der bereits erfolgten Verurteilung prüft das Landesamt für Gesundheit und Soziales, ob dem Mediziner die staatliche Zulassung als Arzt entzogen wird, ohne die er nicht mehr praktizieren dürfte. Nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung erwägt der Verurteilte mittlerweile selbst, seine kassenärztliche Zulassung zurückzugeben, die Voraussetzung für die Abrechnung seiner Leistungen bei den Krankenkassen ist.
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern möchte sich dazu allerdings nicht äußern. Gegenüber dem Nordkurier hieß es, „dass aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben zu möglichen Anträgen oder laufenden Verfahren ohne Zustimmung des Betroffenen gemacht werden können.”
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Seine Strafe gezahlt hat der Mediziner nach Angaben der Staatsanwaltschaft indes noch nicht. Wegen des Ausstellens falscher Maskenbefreiungen war der Mann bereits im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt worden (Nordkurier berichtete), die er laut Staatsanwaltschaft Stralsund nach wie vor schuldig ist. „Er ist auch schon auf mögliche Zwangsmaßnahmen hingewiesen worden”, sagt Oberstaatsanwalt Cloppenburg.
Demnach könnte es zu einer Vollstreckung kommen, um das Geld einzutreiben. Im äußersten Fall droht dem Arzt eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, bei der er entsprechend der zu zahlenden Tagessätze für 30 Tage ins Gefängnis müsste. Gegenüber dem Nordkurier hatte sich der Mann bereits vor einigen Wochen nicht äußern wollen.