StartseiteRatgeberVerwirrung um neuen Booster-Status in MV

Corona-Schutzimpfung

Verwirrung um neuen Booster-Status in MV

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Verwirrung beim Booster: Geimpfte mit „Johnson & Johnson” brauchen nun zwei Auffrischungen, um als vollständig geimpft zu gelten. Das gilt auch für 2G+.
Veröffentlicht:19.01.2022, 17:15

Artikel teilen:

In den vergangenen Tagen hat die Verwirrung um das Impfen deutlich zugenommen. Vor allem bezüglich des Genesenen-Status, der Auffrischungsimpfung bei Geimpften mit Johnson & Johnson und beim vollständigen Impfschutz ist die Ratlosigkeit groß. Was gilt denn jetzt überhaupt noch?

Für Unverständnis sorgte zunächst die Tatsache, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) in dieser Woche seine Terminologie bezüglich der Impfungen änderte. Bis Montag gab es im Impfmonitor des RKI noch drei Gruppen: mindestens einmal Geimpfte, vollständig Geimpfte und Personen mit Auffrischungsimpfungen. Seit Dienstag aber werden „vollständig Geimpfte” nur noch als „grundimmunisiert” gezählt. Bedeutet: Personen mit zwei Impfungen oder mit einer Johnson-Impfung gelten ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft.

Dahinter steckt eine Anweisung aus dem Bundesgesundheitsministerium, die durchaus als Vorbereitung der möglichen Impfpflicht verstanden werden kann: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte nämlich zuletzt, dass eine vollständige Impfung aus drei Dosen bestehe – und dass sich daran auch eine mögliche Impfpflicht orientieren müsse. Die Anpassung der Kategorien der RKI-Zahlen dienen also dazu, die Bedingungen für eine Impfpflicht zu erfüllen, die dann drei Impfungen umfassen soll.

Weiterlesen:Corona-Regeln in MV eine Stufe gesunken

Ab wann gelten Johnson-Geimpfte als geboostert?

Doch nicht nur die RKI-Kategorien haben sich zuletzt geändert, auch die Frage, wer nach einer Grundimmunisierung mit Johnson & Johnson als geimpft gilt, steht im Raum. Während in Brandenburg und Berlin Johnson-Geimpfte mit einfacher Auffrischung immer noch als geboostert gelten, ist dies in anderen Ländern, unter anderem auch in Mecklenburg-Vorpommern, nicht mehr der Fall.

Am Dienstag legte das Schweriner Gesundheitsministerium für den Begriff „Personen mit einer Auffrischimpfung” folgende Bedingung fest: „insgesamt drei Impfungen erforderlich, auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson”. Das bedeutet: Wer die Grundimmunisierung durch den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, muss danach zwei Auffrischimpfungen erhalten, um als geboostert zu gelten.

Dies bestätigte die Pressesprecherin des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) in Rostock, Anja Neutzling, dem Nordkurier am Mittwoch: „Als geboostert gelten seit gestern in MV alle Personen mit drei Impfungen, auch bei jeglicher Kombination mit dem Covid-Impfstoff von Johnson & Johnson. Eine einmalige Johnson-Impfung gilt nicht mehr als ausreichend geimpft”, so Neutzling.

Erst die dritte Impfung führt zum Booster-Status

Die rechtliche Grundlage dafür ist kompliziert: Sie ist in der Corona-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern zu finden, die das Wegfallen einer Testpflicht unter „2Gplus”-Regelungen in §1f regelt. Dort wird auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes verwiesen, die wiederum auf Kriterien des Paul-Ehrlich-Instituts verweist – und dort wird die Anzahl der Impfdosen für die vollständige Impfung sowohl bei Biontech, Moderna und Astrazeneca als auch bei Johnson & Johnson (Janssen) mit „2” angegeben. Heißt: Erst die dritte Impfung führt zum Booster-Status.

Angepasst wurden auch die Zeiträume, in denen Geimpfte und Genesene ihren Status behalten, was ebenfalls für Verwirrung und Ärger sorgte. Das Gesundheitsministerium hat diese zuletzt mit Bezug auf die Quarantäne-Regeln konkretisiert.

Personen gelten seit Dienstag in Mecklenburg-Vorpommern als geboostert, wenn sie drei Impfungen erhalten haben – auch bei Johnson & Johnson; Personen gelten als genesen innerhalb der ersten 90 Tage nach dem positiven Test; und wie geboostert werden Personen mit einer zweifachen Impfung behandelt, wenn die zweite Impfung nicht mehr als 90 Tage zurückliegt – auch hier wird die Impfung mit Johnson & Johnson mit eingeschlossen.

Unmut über komplizierte Regeln

Laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) brauche es „klare Regelungen”, um „das notwendige Schutzniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten”. Dem gegenüber stehen zahlreiche Zuschriften von Lesern, die dem Nordkurier in den vergangenen Tagen ihren Unmut mitteilten über die in ihren Augen viel zu komplizierten Regelungen, die sich zudem ständig änderten.