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„Wegezoll”

Wald-Besitzer wollen Gebühr erheben

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Spaziergänger sollen künftig zahlen, wenn sie unter Bäumen wandeln. Man erbringe viele Leistungen, sagt die Lobby der Besitzer. Tourismusverband und Politiker halten davon wenig.
Veröffentlicht:17.01.2018, 09:56

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Der Verband der Waldbesitzer in MV fordert die Einführung eines „Wegezolls“. Analog zur Kurtaxe für viele Strände des Landes sollen Einheimische und Gäste für den Aufenthalt in bestimmten Waldgebieten künftig löhnen. „Wir erbringen für die Allgemeinheit kostenlos eine Vielfalt von Leistungen für das Ökosystem. Verbunden ist das auch immer mit geringeren Erlösen“, sagt Verbandschef Ulrich Ivo von Trotha.

Spätestens in dem Moment, in dem andere mit dem Wald verdienen würden, müsste eine solche Abgabe fällig werden. Vor allem die Tourismusbranche profitiere durch Fahrrad- und Reitwege oder durch den gegenwärtig aktuellen Trend „Heilwald“.

Die vielen Touristen in MV kämen auch wegen der wunderschönen Natur. So gut wie in jeder Umfrage rangiere das Thema bei den Gästen auf Platz eins. Die Waldbesitzer sorgten hingegen auf eigene Kosten für Wasserspeicher und -reinigung, für die Luftentstaubung, für Lärmschutz und die biologische Vielfalt.

Kritik aus der Politik und vom Tourismusverband

Die Reaktion des Tourismusverbandes war absehbar. Zusammengefasst: Ich glaub´, ich steh im Wald! „Das wird bei den Gästen auf schieres Unverständnis stoßen“, warnt Geschäftsführer Bernd Fischer vor möglicherweise ausbleibenden Touristen. Und auch aus der Politik kommen klare Ansagen: „Die CDU-Landtagsfraktion lehnt die Einführungen einer Taxe ausdrücklich ab“, sagt die agrarpolitische Sprecherin, Beate Schlupp.

Einig ist sich Schlupp da mit SPD-Kollegin Susann Wippermann: „Ich sehe keinen Grund, das Gesetz zu ändern. Ohnehin könnte ich mir kaum vorstellen, wie eine Waldtaxe sinnvoll kontrolliert werden sollte. Der Aufwand dürfte die Kosten bei Weitem übersteigen.“ Sollten Waldbesitzer aber zum Beispiel Baumwipfelpfade oder Ähnliches errichten, könnten sie für die Benutzung eine Gebühr verlangen. „Es steht den Besuchern dann aber auch frei, ob sie die Angebote nutzen wollen.“