StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernWas bedeutet das Frankfurter Urteil für Falschparker in MV?

Knöllchen ungültig

Was bedeutet das Frankfurter Urteil für Falschparker in MV?

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt führt dazu, dass alle Strafzettel für Falschparken seit 2018 in Frankfurt nichtig sind. Sind damit auch in MV ausgestellte Knöllchen anfechtbar?
Veröffentlicht:21.01.2020, 17:47
Artikel teilen:

Eine Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts hatte Autofahrer bundesweit aufhorchen lassen. Nach der am Montag veröffentlichten Entscheidung ist der Einsatz privater Dienstleister und Leiharbeiter zur Verkehrsüberwachung rechtswidrig. Bei dem hessischen Gericht hieß es am Dienstag, die Entscheidung könne bundesweite Signalwirkung haben – sie müsse es jedoch nicht.

Sind damit auch in MV ausgestellte Knöllchen anfechtbar? Unwahrscheinlich: Falschparken wird in Mecklenburg-Vorpommern auf öffentlichen Flächen nicht von privaten Dienstleistern geahndet. Dem Städte- und Gemeindetag sei keine Kommune bekannt, in der private Firmen öffentliche Parkplätze kontrollieren und Knöllchen ausstellen, sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern, Andreas Wellmann, am Dienstag.