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Untersuchung des Fluggeschirrs

Weiteres Gutachten soll Tod von Fallschirmspringer klären

Neustadt-Glewe / Lesedauer: 1 min

Bei dem Flug waren mehrere Sprungschüler an Bord, die meist zu Zweit mit Fluglehrern absprangen. Der Verunglückte war wegen seiner Erfahrung allein gesprungen.
Veröffentlicht:08.01.2018, 09:21
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Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um den Tod eines Fallschirmspringers in Neustadt-Glewe (Kreis Ludwigslust-Parchim) aufzuklären. Durch die Untersuchung des Fluggeschirrs soll es möglich werden, das Geschehen von Anfang August – als der Mann aus 3300 Metern Höhe abstürzte – zu rekonstruieren, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schwerin am Montag sagte.

Bei dem 67 Jahre alten Sprungschüler hatte sich der Fallschirm damals nicht geöffnet. Die Klärung könne noch Monate dauern. Der Verunglückte kam aus Schwerin und hatte bereits einige Sprungerfahrung.

Bei dem Flug waren mehrere Sprungschüler eines Vereins an Bord, die meist zu Zweit mit Fluglehrern über dem Flugplatz Neustadt-Glewe absprangen. Der Verunglückte war wegen seiner Erfahrung allein gesprungen. Er fiel ungebremst aus großer Höhe und starb an einer Vielzahl von Brüchen und anderen Sturzverletzungen, wie eine Obduktion ergab. Bei den Untersuchungen handele es sich bisher um ein Todesermittlungsverfahren, hieß es. So sei auch ein technischer Defekt möglich. Neustadt-Glewe gilt im Nordosten als ein Zentrum des Fallschirmsports.