StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernWer anderen nachstellt, soll früher bestraft werden

Forderung nach besserem Opferschutz

Wer anderen nachstellt, soll früher bestraft werden

Anklam / Lesedauer: 3 min

Mehr als 100 Menschen wurden in diesem Jahr bereits Opfer von aggressiver Verfolgung und Belästigung. Dieser Zahl stehen wesentlich weniger Verurteilungen gegenüber. Die Hürden dafür werden nun überprüft. 
Veröffentlicht:16.10.2014, 19:43
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Er schickt SMS, ruft ständig an. Er zersticht ihre Autoreifen. Er wartet vor ihrem Haus und geht „zufällig“ zur selben Zeit im selben Supermarkt einkaufen. Seit mehr als zwei Jahren geht das nun schon so. Sabine* wird von einem Stalker verfolgt. Sie hat Angst. Mehrere Anzeigen blieben ohne Erfolg. Um Opfer wie Sabine in Zukunft besser schützen zu können, hat die Landesregierung beschlossen, sich an einer entsprechenden Bundesratsinitiative zu beteiligen.

Der Stalker von Sabine ist ein ehemaliger Arbeitskollege. Als sie auf seine Avancen nicht einging, fing er an ihr nachzustellen. Es ging sogar soweit, dass er behauptete, das Neugeborene der glücklich verheirateten Frau sei sein Kind. Mehrere Kontakt- und Näherungsverbote, die die Familie erwirkte, setzten dem Spuk kein Ende. „Das ist häufig so, dass die Täter nach Ablaufen des zeitlich begrenzten Verbotes wieder vor der Tür stehen“, erklärt Ricarda Haase, Beraterin in der Interventionsstelle für häusliche Gewalt und Stalking in Anklam.

Die Opfer brauchen mehr Hilfe

Laut Gesetz kann ein Täter erst wegen Stalkings verurteilt werden, wenn sein Opfer schwerwiegend in seiner Lebensgestaltung eingeschränkt ist. Diese Beeinträchtigung muss das Stalking-Opfer zudem selbst nachweisen. Dies möchte die Landregierung nun ändern.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) spricht sich für eine Änderung des entsprechenden „Stalking-Paragraphen“ im Strafgesetzbuch aus. So soll ein Täter nicht erst bestraft werden, wenn seine Handlungen Erfolg haben und das Opfer beispielsweise seinen Wohnort wechselt. Stattdessen soll ein Stalker bestraft werden, wenn sein Verhalten dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu beeinträchtigen.

Es könne nicht sein, dass eine Strafverfolgung von der individuellen Leidensfähigkeit abhängt, so Kuder. „Die Opfer, die stark sein wollen und ihre Lebensgestaltung gerade nicht ändern wollen, verdienen unsere Hilfe und Unterstützung.“

Das Umfeld sollte unbedingt Bescheid wissen

Betroffen sind meist Frauen, die von ihrem ehemaligen Partner belästigt werden. 124 Personen in MV wurden nach Angaben der Landeskoordinierungsstelle CORA in diesem Jahr bereits Opfer von Stalking – darunter nur fünf Männer. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gab es 66 Fälle, in der Mecklenburgischen Seenplatte 14, melden die Interventionsstellen für häusliche Gewalt und Stalking.

Wer merkt, dass ihm jemand nachstellt, ignoriert Anrufe und SMS nach Möglichkeit, rät Ricarda Haase. Zudem sollte das gesamte Umfeld eingeweiht werden. Ist Gefahr im Verzug, sollte sofort die Polizei verständigt werden. Für Beratungen stehen die fünf Interventionsstellen im Land zur Verfügung. Denn häufig stellt Stalking für die Opfer eine starke psychische Belastung dar.

Sabine lebt mittlerweile zurückgezogen in ihrer Wohnung. Die Vorhänge hat sie stets zugezogen. Sobald das Handy klingelt, zuckt sie zusammen, wird bleich und zittert. Wenn sie doch mal das Haus verlässt, kontrolliert sie zuvor alles. Eine Belastung für sie und ihre ganze Familie.

*Name von der Redaktion geändert