Mein in Polen lebender Bekannter möchte zu einem mehrstündigen Einkauf nach MV einreisen. Ist das möglich?
Nein, das ist nicht möglich. Auch in der seit 1. Dezember geltenden Corona-Verordnung ist die Einreise nach MV verboten. Ausnahmen gelten unter anderem nur für Besuche der Kernfamilie, Inhaber von Nebenwohnsitzen, berufliche Reisen oder die Wahrnehmung dringender rechtlicher oder moralische Angelegenheiten. Mit einer Verschärfung der Corona-Regeln reagierte die MV-Landesregierung am Montag auf die massive zweite Corona-Welle.
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Ich wohne in Prenzlau in der Uckermark. Darf ich denn jetzt nach MV zum Einkaufen fahren?
Nein, das ist derzeit nicht möglich. Die Einreise nach MV ist nur unter Einschränkungen erlaubt, wenn zum Beispiel berufliche, wichtige medizinische oder moralische Gründe vorliegen oder die Kernfamilie besucht werden soll.
Mein Sohn wohnt in der Schweiz und möchte uns über Weihnachten bis zum 15. Januar in Neubrandenburg besuchen. Ist das erlaubt, und was muss beachtet werden?
Die derzeitigen Corona- und auch die Quarantäneverordnung MV gelten vorerst bis zum 20. Dezember 2020. Aktuell müssen demnach Reisende aus Krisengebieten wie der Schweiz nach ihrer Ankunft in Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne.
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Allerdings können Ehegatten und Lebensgefährten sowie Angehörige ersten oder zweiten Grades wie zum Beispiel Kinder, die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen und nicht zum gemeinsamen Hausstand gehören, bei einem Besuch in MV die Quarantäne umgehen, wenn sie einen Negativtest vorweisen, der nicht älter ist als sieben Tage.
Wer aus Deutschland in die Schweiz zurückkehrt, muss dort nicht in Quarantäne, da die Schweiz derzeit Deutschland nicht als Risikogebiet benannt hat.
Darf man derzeit ohne Einschränkungen im Rahmen einer Dienstreise von Litauen kommend nach MV einreisen, oder müssten sich dann unsere Kollegen isolieren und wenn ja, wie lange?
Laut aktueller Quarantäneverordnung MV sind Personen, die wichtige beruflich bedingte Reisen unternehmen müssen, bei ihrer Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet von der zehntägigen Quarantänepflicht ausgenommen. Für sie gelten jedoch besondere Schutz- und Hygienebestimmungen.
Ich lebe in Brandenburg und möchte am 15. Dezember zu meiner Tochter in Mecklenburg-Vorpommern. Sie lebt mit ihrem Mann und zwei kleinen Kindern zusammen. Dürfen wir uns kommende Woche treffen?
Ja, das ist erlaubt. In MV dürfen sich zu privaten Zusammenkünften derzeit bis zu fünf Personen von maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.
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