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Omikron-Welle

Wieder mehr Corona-Infektionen – drei Todesfälle

Rostock / Lesedauer: 2 min

Per Gerichtsurteil wurden am Freitag weitere Corona-Maßnahmen gekippt. Die amtlichen Infektionszahlen steigen zeitgleich wieder.
Veröffentlicht:22.04.2022, 17:41

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Bis zu den Feiertagen war der Corona-Trend in MV klar: Die Infektionszahlen in MV brachen seit Mitte März drastisch ein. Doch nun verzeichnen die Gesundheitsämter wieder einen Anstieg. Das Landesamt für Gesundheit meldete am Freitag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 771,3. In absoluten Zahlen: 2369 Infektionen wurden am Freitag gemeldet.

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Ostern als Corona-Trendwende?

Ob die Ostertage tatsächlich eine Trendwende hin zu höheren Infektionszahlen bringen, kann allerdings bezweifelt werden. Zwar könnten Reisen und Familienfeiern über Ostern das Infektionsgeschehen anheizen, doch bei dem leichten Anstieg der vergangenen Tage dürfte es sich vor allem um verspätete Meldungen durch die Feiertage handeln.

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Zweifel an den Daten der Gesundheitsämter

Außerdem: Die offiziellen Daten verlieren mehr und mehr an Belastbarkeit. Wegen der hohen Zahlen in den vergangenen Monaten haben die meisten Behörden die Kontaktnachverfolgung eingestellt. Weil längst klar ist, dass der Verlauf der Infektionen meist mild ausfällt, verzichten Bürger auch immer wieder darauf, sich offiziell beim Gesundheitsamt zu melden.

Die Zahl der Todesfälle, die mit einer Corona-Infektion in Verbindung gebracht werden, stieg am Freitag ebenfalls. Drei Tote meldete das Landesamt, insgesamt seien es in Mecklenburg-Vorpommern damit nun 2140.

Gericht kippt Maskenpflicht

Die Schutzmaßnahmen werden derweil weiter zurückgefahren. Schulen etwa müssen positive Corona-Tests nicht mehr zwingend melden. Ein Urteil des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts kippte zudem am Freitag die sogenannte Hot-Spot-Regel und damit unter anderem die noch bestehende Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Landesregierung hatte darauf bestanden, diese Regel nicht wie in fast allen anderen Bundesländern auslaufen zu lassen. Stattdessen hatte man das ganze Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt. Das Gericht beanstandete, dass damit eine rechtliche Möglichkeit auf lokale Krisensituationen zu reagieren, überreizt wurde. Die Richter argumentierten, dass die Regelung nur lokal für Landkreise, Städte oder Gemeinden genutzt werden könne, nicht aber für ein gesamtes Bundesland.