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Linke fordert Legalisierung

Zahl der Cannabis-Delikte in MV gestiegen

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Die Linken-Fraktion in MV fragt nach den Kosten der Strafverfolgung bei Cannabis-Delikten und stellt ihren Nutzen infrage. Einen Modellversuch schließt das Gesundheitsministerium aus.
Veröffentlicht:02.08.2019, 17:48

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Nach Ansicht der Linksfraktion ist die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Cannabis-Konsum in MV zu teuer und lohnt sich nicht. Eine Kleine Anfrage der Partei zum „Arbeits- und Kostenaufwand bei der Verfolgung von Cannabis-Delikten” hat ergeben, dass die jährliche Zahl der Cannabis-Delikte in MV seit 2015 kontinuierlich steigt. 2018 lag sie mit 3.882 Anzeigen um mehr als 1.000 höher als noch 2015. Nach Rostock (911 Fälle) war die Mecklenburgische Seenplatte mit 660 Fällen zuletzt besonders betroffen.

„Die restriktive Verbotspolitik ist grandios gescheitert”, schließt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin, der sich für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene ausspricht. „Es geht mitnichten darum, Drogenkonsum zu verharmlosen”, heißt es in seiner Stellungnahme. Drogenabhängige seien aber in erster Linie krank und nicht kriminell. Koplin fordert daher, statt in Ermittlungen und Strafverfahren mehr Geld in in Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote zu investieren.

Gesundheits-Gefahren von Cannabis-Konsum

Der regierungsbeteiligten SPD wirft Koplin vor, entgegen der eigenen Beschlusslage die kontrollierte Freigabe von Cannabis abzulehnen und die Möglichkeit eines Legalisierungs-Modellversuchs in Mecklenburg-Vorpommern nicht geprüft zu haben. Anfang November 2018 hatte sich die AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion für Cannabis-Modellprojekte ausgesprochen. Das Gesundheitsministerium in MV hat die Möglichkeit eines Modellversuchs nicht geprüft, da „aus suchtpräventiver Sicht eine kontrollierte Freigabe von Cannabis abgelehnt” werde – so die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage.

Als Begründung nennt die Regierung eine Studie der Weltgesundheitsorganisation, nach der die gesundheitlichen Gefahren des Cannabis-Konsums „recht erheblich” seien. Zudem geben den Angaben zufolge die schlechten Erfahrungen mit der mangelnden Einhaltung des Jugendschutzes bei Alkohol und Zigaretten Anlass zur Sorge, dass es auch bei einer Freigabe von Cannabis zu einem unkontrollierten Drogenkonsum durch Minderjährige kommen könnte.

Kosten und Arbeitsaufwand für die Strafverfolgung von Cannabis-Delikten gehen aus der Antwort nicht hervor, da sie nicht statistisch erfasst würden. Der Aufwand bei der Verfolgung derartiger Vergehen, etwa wenn ein Konsument mit einem Joints oder einem Cannabis-Tütchen von der Polizei auf offener Straße erwischt würde, werde aber von der Landespolizei als gering eingeschätzt.