Wer wird Güstrower Landrat?

Noch ist der Stuhl verwaist

Güstrow / Lesedauer: 2 min

Seit dem plötzlichen Tod von Thomas Leuchert wurde im Dienstzimmer des Landrats nichts verändert. Jetzt sind die Tage gezählt, bis hier ein neuer Chef oder eine Chefin einzieht.
Veröffentlicht:17.09.2013, 15:42

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Im ersten Obergeschoss des Kreishauses in Güstrow trägt das Büro des Landrats die Zimmernummer 3103. Von dort geht es nach links in das Dienstzimmer des künftigen Landrats bzw. der Landrätin. Der circa 35 Quadratmeter große Raum ist noch genau so eingerichtet, wie ihn der Anfang März im Alter von 58 Jahren plötzlich verstorbene Landrat Thomas Leuchert (SPD) verlassen hat: ein Schreibtisch mit Stuhl, ein kleiner Tisch mit vier Sitzgelegenheiten, ein Konferenztisch, an dem bis zu zehn Personen Platz nehmen können, ein paar Grünpflanzen. „Die Einrichtung entsprach dem Führungsstil des Landrats. Wenn er Besuch hatte, blieb er nie hinter seinem Schreibtisch, sondern setzte sich zu seinen Gästen oder Mitarbeitern“, erinnert sich Kreissprecherin Petra Zühlsdorf-Böhm.

Die Einrichtung sei nach der Wahl Leucherts zum Landrat des Landkreises Rostock eins zu eins von Bad Doberan nach Güstrow übernommen worden. Dabei habe das Mobiliar bereits über 20 Jahre auf dem Buckel, weiß Büromitarbeiterin Ilona Baltzer. Der neue Chef bzw. die neue Chefin werde den Raum ganz sicher nach eigenen Vorstellungen einrichten, vermuten beide. Mit hoher Wahrscheinlichkeit träfe das auf den Stuhl zu. „Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben die Möglichkeit, sich ihren Stuhl nach ihren individuellen Bedürfnissen auszusuchen“, sagt die Kreissprecherin.

Eine Entscheidung, wer in das Dienstzimmer einziehen wird, erwartet sie für den 22. September noch nicht. „Es wird sicher zu einer Stichwahl kommen. Dabei wäre wichtig, dass auch am 6. Oktober möglichst viele Bürger ihre Stimme abgeben“, sagt sie. Petra Zühlsdorf-Böhm verweist noch einmal darauf, dass die Landratswahl eine Kommunalwahl sei, also alle Bürger des Landkreises Rostock ab dem vollendeten 16. Lebensjahr entscheidungsberechtigt sind.