StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizWie alt sollte ein Bürgermeister sein dürfen?

Kritik an Altersgrenze

Wie alt sollte ein Bürgermeister sein dürfen?

Teterow / Lesedauer: 1 min

Sind hauptamtliche Kommunalpolitiker gegenüber Kollegen auf Landesebene diskriminiert? So sieht es der Städte- und Gemeindetag. Er will die Altersbeschränkungen abschaffen. Käme das dem Vorsitzenden zupass?
Veröffentlicht:18.05.2017, 07:00

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Der Städte- und Gemeindetag rüttelt an der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. In einem Schreiben an Innenminister Lorenz Caffier (CDU) fordert das Gremium, die „unzulässige Altersdiskriminierung“ von Kommunalpolitikern zu beenden. Derzeit dürfen Kandidaten am Wahltag nicht älter als 59 Jahre sein, sofern es sich um Neubewerber handelt. Für Amtsinhaber ist die Altersbegrenzung auf 63 Jahre festgesetzt. Mit dieser Regelung würden Kommunalpolitiker deutlich schlechter gestellt als beispielsweise Minister, für die solche Beschränkungen nicht bestehen, argumentiert der Städte- und Gemeindetag.

Der Zeitpunkt der Initiative lässt Teterower hellhörig werden. 2018 läuft die Amtsperiode ihres Stadtoberhauptes Reinhard Dettmann (parteilos) aus. Sollte der Vorstoß des Städtetags, dessen Vorsitzender Dettmann ist, etwa die Türen für seine erneute Kandidatur aufstoßen? Das verneint der Teterower, der dieser Tage seinen 68.  Geburtstag begeht. Den Stein habe der CDU-Kreisverband Vorpommern Greifswald ins Rollen gebracht. Die Argumentation für die Aufhebung sei indes plausibel. „Angesichts des demografischen Wandels ist es ganz normal, dass eine solche Regelung, von der eigentlich heute keiner weiß, warum sie ins Gesetz kam, auf den Prüfstand gestellt wird“, sagt Dettmann.

Er selbst sei aber darauf eingestellt, im Sommer nächsten Jahres aus dem Amt zu scheiden. Eine andere Option bestehe derzeit gar nicht. Ein definitives Nein zu einer erneuten Kandidatur hört man von ihm allerdings auch nicht.