Von den geplanten 100 Ferienhäusern zwischen Dahmen und Rothenmoor hält die BUND-Ortsgruppe „Malchiner See“ gar nichts. Sie hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BUND MV gegen das Ferienhausgebiet am Malchiner See ausgesprochen, teilte Dennis Burmeister, Vorsitzender der Ortsgruppe, mit.
Der Investor Helmuth von Maltzahn will zwischen den beiden Orten auf einer Fläche von 22 Hektar eine Ferienhaussiedlung bauen. Zuletzt hoffte er, dass die ersten Häuser schon Ende 2021 stehen könnten. Im Dezember lagen der Bebauungsplan und der Flächenutzungsplan der Gemeinde Dahmen dazu aus. Der BUND beteiligte sich bei einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und notierte Argumente, die gegen den Bau von so vielen Ferienhäusern an dieser Stelle sprechen.
"Überdimensioniert und nicht naturverträglich”
Dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) ist diese Fläche einfach zu groß. Die Ferienhaussiedlung sei überdimensioniert für den kleinen Ort Dahmen, so Burmeister. Das sei ein Verstoß gegen elementare Grundsätze des Baugesetzbuches. Außerdem kritisiert die Gruppe, dass naturschutzrechtliche Vorschriften missachtet werden.
Im hochsensiblen Landschaftsraum gebe es geschützte Biotope sowie europäische und nationale Schutzgebiete. Deswegen sei der geplante Standort für das Vorhaben aus Naturschutzsicht vollkommen ungeeignet. Der BUND will sich nun dafür einsetzen, das Vorhaben in der geplanten Größenordnung an diesem Standort zu verhindern, betonte Dennis Burmeister.
Kommentare (2)
Zitat:
„Der BUND will sich nun dafür einsetzen, das Vorhaben in der geplanten Größenordnung an diesem Standort zu verhindern.“
Frage:
Hat der BUND sich schon mal für ein Projekt eingesetzt, das nur der menschlichen Erholung, der sicheren Energieversorgung und überhaupt dem normalen, freudigen Leben dient?
Ohne dem Geifern nach Nachhaltigkeit, Ökowahnsinn, Genderismus usw.?
Freunde der Erde
Das Becken Malchiner /Kummerower See ist ein wichtiges Vogelschutzgebiet, sowohl als Rastplatz beim Vogelzug, als auch als Brutgebiet. Ein so intensiver Eingriff durch eine Bebauung mit Ferienhäusern ist laut FFH Richtlinie nicht zulässig. Da es hier auch nur um eine gewinnorientierte Investition handelt ist dies ebenso wie z.B. eine Photovoltaikanlage am Kummerower See, nicht zulässig. Naturschutz schränkt das Leben der Menschen nicht ein, sondern er fördert die Vielfalt in unserm Umfeld und trägt somit zu Wohle aller bei.