StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizDarguner fährt betrunken mit achtjähriger Tochter umher

Zeuge ruft die Polizei

Darguner fährt betrunken mit achtjähriger Tochter umher

Dargun / Lesedauer: 2 min

Der Transporter fiel einem Zeugen wegen der ungewöhnlichen Fahrweise auf. Die Polizei holte den Fahrer später mit einem richterlichen Beschluss aus seiner Wohnung.
Veröffentlicht:21.01.2019, 10:59

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Ein 30-jähriger Darguner ist am Wochenende mit seiner achtjährigen Tochter betrunken mit einem Transporter unterwegs gewesen. Wie die Polizei am Montag mitteilte, fiel das Auto am späten Freitagabend auf der Straße zwischen Brudersdorf und Dargun auf, weil es trotz Gegenverkehr nicht abblendete und mitten auf der Fahrbahn unterwegs war. Ein Autofahrer musste daraufhin ausweichen, um nicht mit dem Transporter zusammenzustoßen.

Der Pkw-Fahrer wendete daraufhin und folgte dem Transporter, der nun sogar Schlangenlinien fuhr.  Der 30-Jährige parkte den Transporter vor einem Mehrfamilienhaus in der Darguner Diesterwegstraße, wo dann auch die achtjährige Tochter das Fahrzeug verließ. Das Mädchen hatte während der Fahrt auf dem Beifahrersitz gesessen. Der Pkw-Fahrer sprach den Mann an und informierte dann die Polizei. Der Transporter-Fahrer zeigte sich ziemlich unbeeindruckt und ging mit seiner Tochter ins Haus.

Polizei muss Schlüsseldienst holen

Als die Beamten eintrafen, reagierte er trotz mehrfachen Klingelns und Klopfens nicht. Die Polizisten beschafften sich eine richterliche Genehmigung, ließen die Wohnungstür dann durch einen Schlüsseldienst öffnen und fanden den Transporter-Fahrer schlafend im Bett. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille. Die Polizei nahm den Mann daraufhin mit zur Blutprobe ins Demminer Krankenhaus. Seinen Führerschein ist er erst einmal los, außerdem bekommt er es nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu tun.

Die achtjährige Tochter sei in Absprache mit der Mutter in die Obhut der Großmutter übergeben worden, die Polizei informierte zudem das Jugendamt.