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Vogelgrippe

Geflügelpest-Fall hat Folgen für Mecklenburgische Schweiz

Wattmannshagen / Lesedauer: 1 min

Der Landkreis Rostock hat einen Sperrbezirk und eine Überwachungszone festgelegt. Davon sind auch Gemeinden im Amt Mecklenburgische Schweiz betroffen.
Veröffentlicht:28.03.2022, 16:40

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In einem Hausgeflügelbestand in Wattmannshagen ist die Geflügelpest ausgebrochen. Nachgewiesen wurde hier der Subtyp H5N1, teilte der Landkreis Rostock mit. In der Umgebung des Lalendorfer Ortsteiles gelten damit nun weitreichende Regelungen. Der Landkreis hat einen Sperrbezirk festgelegt, der neben der Gemeinde Lalendorf auch die Gemeinde Große Roge mit dem Ortsteil Neu Rachow betrifft. Geflügelhalter sind hier unter anderem verpflichtet, dem Veterinäramt unverzüglich ihren Bestand zu melden. Außerdem ist das Federvieh entweder einzustallen oder so unterzubringen, dass kein Eintrag möglich ist und keine Wildvögel ins Gehege kommen können.

Geneu Regeln auf Landkreis-Internet-Seite

Auch für Geflügelhalter in der angrenzenden Überwachungszone gelten strenge Regeln. Die Zone umfasst im Amt Mecklenburgische Schweiz die Gemeinden Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Hohen Demzin und Warnkenhagen sowie das Hohe Holz im Stadtgebiet von Teterow. Außerdem gehören mehrere Gemeinden in den Ämtern Krakow am See, Güstrow-Land und Laage dazu.

Die genauen Regeln sind auf der Internetseite des Landkreises Rostock zu finden.